Härtefallantrag in Niedersachsen mit Erfolg
Es ist keine Selbstverständlichkeit und das mit guten Grund. Härtefälle, bzw. Anträge auf einen zweiten Wiederholungsversuch im zweiten Staatsexamen sollen die Ausnahme sein. Aber wenn, wie bei unserer Mandantin, wirklich alles gegen ihre Prüfungsfähigkeit sprach, musste der Antrag auf Wiederholung gewährt werden. Es war eine gute Nachricht für uns und noch besser für unsere Mandantin. Wir drücken dir Daumen!