Erfolgreicher Antrag auf Wiederholung – Härtefallantrag, Jura 2. Staatsexamen GJPA Berlin / Brandenburg
In Berlin kann nach nicht erfolgreichen Ablegen des schriftlichen Teils des 2. Staatsexamens Jura unter bestimmten Voraussetzungen die erneute Zulassung zur Wiederholung in Ausnahmefällen beantragt werden, siehe ->.
Dieser Antrag wird gewährt, wenn ein besonderer Ausnahmefall vorliegt und eine hinreichende Aussicht auf Erfolg beim Wiederholungsversuch gegeben ist. Beides konnten wir unter Beachtung der Besonderheiten beim GJPA Berlin/Brandenburg für unserer Mandantin vortragen und belegen. Es ist nicht selbstverständlich, dass solche Anträge gewährt werden. Umso mehr freuen wir uns nach Erhalt der Antragsstattgabe durch das GJPA.