Zulassung zur mündlichen Nachprüfung nach Ablehnung bestätigt

Nach anfänglicher Ablehnung der Teilnahme an der mündlichen Nachprüfung konnten wir mit ausführlicher Begründung die Zulassung unseres Mandanten bewirken. Dies eröffnete eine neue Chance auf das Bestehen der Gesamtprüfung, die letztendlich genutzt werden konnte.

Teilaufhebung einer fehlerhaften Bewertung erstritten

Unsere Mandantin erhielt nach unserer Intervention eine Neubewertung einzelner Prüfungsbestandteile. Die Hochschule gab unserer ausführlichen Begründung statt und korrigierte die ursprünglich nachteilige Bewertung zugunsten der Mandantin.

Wiederholungszulassung trotz knappem Nichtbestehen

In Niedersachsen wurde unserer Mandantin nach nicht bestandenem schriftlichen Teil des 2. Staatsexamens die Wiederholungszulassung erteilt. Ausschlaggebend war unsere Argumentation zur psychischen Ausnahmesituation während der Prüfungstage.

Erfolgreiche Prüfungsanfechtung 2. Staatsexamen Lehramt – Verfahrensfehler

Der Bescheid des Lehrerprüfungsamts Hamburg, der das Nichtbestehen der Prüfung feststellte, wurde aufgehoben. Dies geschah, weil der Prüfungsausschuss in der unterrichtspraktischen Prüfung fehlerhaft besetzt war, da ein Prüfer gleichzeitig Mentor der Widersprechenden war. Die Kosten des Verfahrens trägt die Freie und Hansestadt Hamburg, und die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten wurde als notwendig anerkannt. Erfolg auf ganzer Linie.

Zulassung zur Prüfung durchgesetzt – Masterbewerbung abgelehnt

Ein Bewerber wurde aufgrund angeblich fehlender ECTS-Punkte vom Masterstudium ausgeschlossen. Wir konnten nachweisen, dass die Leistungen äquivalent waren. Dem erneuten Antrag wurde stattgegeben – unser Mandant wurde vorläufig zum Studium zugelassen.

Zulassung zu weiterem Prüfungsversuch nach endgültigem Nichtbestehen – Rheinland-Pfalz

Unserer Mandantin war die Zweite juristische Prüfung in Rheinland-Pfalz endgültig nicht gelungen – ein weiterer Prüfungsversuch schien ausgeschlossen. Doch wir konnten im Rahmen eines Antrags nach § 7 Abs. 5 JAG nachweisen, dass ein besonderer Ausnahmefall vorlag. Der Antrag wurde bewilligt – die Mandantin darf nun einen weiteren Prüfungsversuch absolvieren.

Verwaltungsgericht entscheidet: Prüfungsbescheid rechtswidrig

Ein Prüfungsbescheid, der wegen Formmängeln und unklarer Begründung angegriffen wurde, wurde durch das Verwaltungsgericht aufgehoben. Die Prüfungsbehörde muss nun eine neue, ordnungsgemäße Bewertung vornehmen. Unser Mandant erhält damit eine zweite Chance – ohne vollständige Wiederholung.

Bewertung nach Plagiatsvorwurf bestätigt – Bachelorarbeit in Bayern

Ein Plagiatsvorwurf gegen unsere Mandantin führte zur vorläufigen Aberkennung der Bachelorprüfung. Nach Einsichtnahme in die Plagiatsprüfung und umfassender Stellungnahme konnten wir nachweisen, dass kein wissenschaftliches Fehlverhalten vorlag. Die Bewertung wurde bestätigt, der Abschluss anerkannt.

Wiederholungsmöglichkeit durchgesetzt – 2. Staatsexamen Recht, Berlin

Nach zweimaligem Nichtbestehen drohte unserem Mandanten der endgültige Prüfungs­verlust. Durch einen umfassend begründeten Antrag auf Wiederholungs­zulassung im Härtefall konnte eine dritte Prüfungs­chance erwirkt werden. Die Behörde erkannte unsere Argumentation an und genehmigte die Wiederholung.

Erfolgreiche Prüfungsanfechtung – 1. Staatsexamen Jura Hamburg

Es fehlte eine bestandene Klausur zum Bestehen. Diese konnten wir durch eine Prüfungsanfechtung mit entsprechender Begründung für unseren Mandanten nun erreichen. Bereits im Widerspruchsverfahren hatten wir somit Erfolg und wünschen unserem Mandanten alles Gute für die mündliche Prüfung.

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