Erfolg bei IHK-Prüfung – Industriemeister Metall

Unser Mandant war in der mündlichen Prüfung zum Industriemeister Metall gescheitert. Wir konnten nachweisen, dass das Prüfungsgespräch nicht die vorgeschriebene Mindestdauer erreicht hatte und zudem ein Prüfer befangen war. Die IHK stimmte einer Wiederholung der mündlichen Prüfung zu.

Täuschungsvorwurf bei Online-Prüfung entkräftet – Masterstudium

Unserer Mandantin wurde vorgeworfen, bei einer Onlineprüfung unerlaubte Hilfsmittel verwendet zu haben, da die Proctoring-Software verdächtige Blickbewegungen registriert hatte. Wir konnten nachweisen, dass sie lediglich auf ihren Notizzettel geschaut hatte, dessen Verwendung ausdrücklich erlaubt war. Der Täuschungsvorwurf wurde fallen gelassen.

Vergleich bei Steuerberaterexamen

Nach unserer Klage vor dem Finanzgericht einigten wir uns auf einen Vergleich. Eine Klausur wird durch zwei neue Prüfer bewertet. Der ursprüngliche Prüfer hatte wesentliche Teile der Lösung unserer Mandantin übersehen und daher zu niedrig bewertet.

Exmatrikulation abgewendet – Bachelorstudium Informatik

Unsere Mandantin sollte exmatrikuliert werden, da sie eine Pflichtklausur vermeintlich endgültig nicht bestanden hatte. Wir konnten nachweisen, dass sie aufgrund eines Fehlers des Prüfungsamts nicht ordnungsgemäß zur Wiederholungsprüfung eingeladen worden war. Die Exmatrikulation wurde aufgehoben, ein weiterer Prüfungsversuch gewährt.

Zulassung zur mündlichen Nachprüfung nach Ablehnung bestätigt

Nach anfänglicher Ablehnung der Teilnahme an der mündlichen Nachprüfung konnten wir mit ausführlicher Begründung die Zulassung unseres Mandanten bewirken. Dies eröffnete eine neue Chance auf das Bestehen der Gesamtprüfung, die letztendlich genutzt werden konnte.

Teilaufhebung einer fehlerhaften Bewertung erstritten

Unsere Mandantin erhielt nach unserer Intervention eine Neubewertung einzelner Prüfungsbestandteile. Die Hochschule gab unserer ausführlichen Begründung statt und korrigierte die ursprünglich nachteilige Bewertung zugunsten der Mandantin.

Wiederholungszulassung trotz knappem Nichtbestehen

In Niedersachsen wurde unserer Mandantin nach nicht bestandenem schriftlichen Teil des 2. Staatsexamens die Wiederholungszulassung erteilt. Ausschlaggebend war unsere Argumentation zur psychischen Ausnahmesituation während der Prüfungstage.

Erfolgreiche Prüfungsanfechtung 2. Staatsexamen Lehramt – Verfahrensfehler

Der Bescheid des Lehrerprüfungsamts Hamburg, der das Nichtbestehen der Prüfung feststellte, wurde aufgehoben. Dies geschah, weil der Prüfungsausschuss in der unterrichtspraktischen Prüfung fehlerhaft besetzt war, da ein Prüfer gleichzeitig Mentor der Widersprechenden war. Die Kosten des Verfahrens trägt die Freie und Hansestadt Hamburg, und die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten wurde als notwendig anerkannt. Erfolg auf ganzer Linie.

Zulassung zur Prüfung durchgesetzt – Masterbewerbung abgelehnt

Ein Bewerber wurde aufgrund angeblich fehlender ECTS-Punkte vom Masterstudium ausgeschlossen. Wir konnten nachweisen, dass die Leistungen äquivalent waren. Dem erneuten Antrag wurde stattgegeben – unser Mandant wurde vorläufig zum Studium zugelassen.

Zulassung zu weiterem Prüfungsversuch nach endgültigem Nichtbestehen – Rheinland-Pfalz

Unserer Mandantin war die Zweite juristische Prüfung in Rheinland-Pfalz endgültig nicht gelungen – ein weiterer Prüfungsversuch schien ausgeschlossen. Doch wir konnten im Rahmen eines Antrags nach § 7 Abs. 5 JAG nachweisen, dass ein besonderer Ausnahmefall vorlag. Der Antrag wurde bewilligt – die Mandantin darf nun einen weiteren Prüfungsversuch absolvieren.

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