Erfolg bei Intervention bzgl. eines Plagiatsvorwurfs – Dissertation

Im vorliegenden Fall entstand zwischen Hochschule und unserem Mandanten eine Auseinandersetzung bezüglich der Frage, ob die Schaubilder, die auf bestimmten Daten beruhten, plagiiert sind. Nach einer Intervention durch die Ombudsstelle konnte dieses Problem recht unkompliziert und für unseren Mandanten kostengünstig geklärt werden.

Bewertung von Masterthesis erfolgreich angefochten

Es ist noch kein Master vom Himmel gefallen. So auch in diesem Fall, bei dem unser Mandant mit der Bewertung seiner Masterthesis unzufrieden war. Er hatte sie zwar bestanden, benötigte aber für seine beruflichen Ziele, eine bessere Bewertung. Tatsächlich fanden sind in der Bewertung nicht nur formell, sondern auch inhaltlich mehrere Auffälligkeiten, die wir erfolgreich anfechten konnten. Den Aufhebungsbescheid mitsamt der neuen Bewertung haben wir an unseren Mandanten weiterleiten können. Auch wenn das anvisierte Punkteziel nicht erreicht werden konnte, war unser Mandant zufrieden. Die Kosten unsere Vertretung konnten wir zudem teilweise bei der Hochschule geltend machen.

Keine Zulassung zur Bachelorarbeit wegen Nichtmeldung zu einer Modulprüfung

Unsere Mandantin meldete sich nicht rechtzeitig zur Modulprüfung und wurde daher vom Prüfungsamt zwangsangemeldet, was sie jedoch nicht mitbekam. Da es ihr dritter Versuch war, erhielt sie von der Hochschule die Exmatrikulation. Ein solcher Fall passiert leider recht häufig und bedarf in der Regel viel Fingerspitzengefühl. Die Hochschule handelte zumindest entsprechend der Studien- und Prüfungsordnung. Wir konnten mit einigen guten Argumenten das Prüfungsamt davon überzeugen, dass die Anmeldung unsere Mandantin zu diesem Zeitpunkt nicht rechtsmäßig gewesen ist, da sie zum Zeitpunkt der Anmeldung prüfungsunfähig gewesen ist. Dies hatte sie zwar verspätet dem Prüfungsamt mitgeteilt, dieses hatte aber nach einigen Gesprächen Nachsicht. Da nur noch diese Modulprüfung fehlte, wird unsere Mandantin sie nunmehr nachholen und erhält so die Zulassung zur Abschlussarbeit.

Erfolg bei Widerspruch im Studienfach „Soziale Arbeit B.A.“ – Fernhochschule

Unsere Mandantin wurde durch ein Schreiben einer Fernuniversität fälschlicherweise darüber informiert, sie könne ihr Studium aufgrund des Nichtbestehens nicht fortsetzen. Alleine aus diesem Grund ist sie nicht zur Wiederholungsprüfung gegangen, der dann als ebenfalls „nicht bestanden“ gewertet wurde. Danach wäre sie tatsächlich endgültig durchgefallen und die Exmatrikulation hätte gedroht. Unsere Mandantin blieb mit ihrem Vortrag bei der Hochschule erfolglos. Wir konnten dagegen recht einfach das „Missverständnis“ aufklären und ihr den Wiederholungsversuch so verschaffen.

Vergleich bzgl. mündlichem Teil der Prüfung in der Gesundheits- und Krankenpflege

Wir konnten für unsere Mandantin einen Vergleich bzgl. des mündlichen Teils der Prüfung in der Gesundheits- und Krankenpflege erzielen. Eine Besserbewertung der mündlichen Prüfung ist zwar nicht erfolgt, allerdings konnten wir durch einen Vergleich mit der Verwaltungsbehörde die Wiederholung der letztmalig nicht bestandenen Prüfung vereinbaren. Für diesen Wiederholungsversuch drücken wir die Daumen!

Mündliche Prüfung – 2. Staatsexamen Jura – Erinnerungen an nichts

In einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Baden- Württemberg konnten wir die Frage klären, wie lange sich wohl ein Prüfer an eine mündliche Prüfung erinnern muss. Dies führte im Umkehrschluss dazu, dass das Gericht die Aussagen der Zeugin verwarf, da es nicht davon ausging, dass sich eine Prüferin monatelang an eine mündliche Prüfung erinnern kann. Beweislastumkehr = neue mündliche Prüfung.

Bewertung von Bachelorthesis erfolgreich angefochten wegen Voreingenommenheit

Unverlierbar war dieser Fall unserer Mandantin, die zu uns kam und uns zwei Bewertungen ihrer Bachelorthesis vorlegte. In der Erstbewertung stand wörtlich „Frau Ö., die offenbar nicht deutsche Muttersprachlerin ist…“. Mit dieser Feststellung, die alleine auf dem Klang des Nachnamens unserer Mandantin fußte, führte zu einem nicht nachvollziehbaren Abzug in „Form und Ausdruck“. Der Zweitprüfer stellte sich ebenfalls vehement gegen diese Erstbewertung, so dass am Ende der Erstprüfer ausgewechselt wurde.

IHK-Prüfung – Widerspruch mit Erfolg

Unsere Mandantin war mit der Bewertung Ihrer Prüfungsleistung zur Industriekauffrau nicht einverstanden. Zu Recht, wie sich nach Aktenübersendung und Widerspruchsbegründung herausstellte. Die Prüfer haben in zwei Aufgaben die Antwort unserer Mandantin als falsch bewertet, obwohl ihre Lösung richtig war. Wir konnten die IHK durch eigene Unterrichtsmaterialien überzeugen.

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