Antrag auf Drittversuch erfolgreich – Mandantin darf Prüfung erneut ablegen
Unmittelbar vor der dem Ablegen ihrer Prüfung verstarb ein naher Angehöriger unserer Mandantin. Sie legte die Prüfung ab und brauchte eine gewisse Zeit, um sich zu erholen. Erst nach zwei Wochen und nach Bekanntgabe des Ergebnisses wandte sie sich an uns. Das Prüfungsamt warf ihr dann -nicht ganz unberechtigt – vor, nicht unverzüglich den Rücktritt wegen unerkannter Prüfungsunfähigkeit gestellt zu haben. Wir konnten nun dem Prüfungsamt mit entsprechenden Argumenten und Nachweisen deutlich machen, dass es für unsere Mandanten auch aus prüfungsrechtlicher Sicht nicht möglich war, früher den Rücktritt zu erklären. Ein Verstoß gegen die Chancengleichheit und den Gleichbehandlungsgrundsatz konnte wir so aus Weg räumen. Wir drücken die Daumen für den Wiederholungsversuch!