Aktuell: Ergebnisse 2. Staatsexamen Jura in Berlin/Brandenburg (GJPA) und HH/SH/Bremen (GPA)

Aktuell werden die Ergebnisse für das 2. Staatsexamen Jura in Berlin/Brandenburg (GJPA) und HH/SH/Bremen (GPA) veröffentlicht. Sollten Sie von dem Ergebnis negativ überrascht worden sein, melden Sie sich jederzeit bei uns. Wir können mithilfe eines Widerspruchs und Akteneinsicht Ihre Klausuren überprüfen und feststellen, ob prüfungsrechtlich relevante Bewertungsfehler vorliegen.

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Plagiat oder nicht Plagiat? Das war hier die Frage!

In diesem nun erfolgreichen Fall ging es um die Einordnung eines möglichen Selbstplagiats, also einer Übernahme von eigenen Texten. Strafrechtlich ist das unproblematisch, da sich die eidesstattliche Versicherung, die gleichzeitig mit der Bachelorarbeit abgegeben wurde, ja auf “fremde” Texte bezieht. Allerdings ist es aus prüfungsrechtlicher Sicht erforderlich, auch diese eigenen Texte kenntlich zu machen und ordentlich die Quelle anzugeben. Die Quellenangaben waren in dieser Bachelorarbeit tatsächlich nicht ordnungsgemäß, aber aus verschiedenen Gründen auch nicht so gravierend, dass eine Sanktion notwendig gewesen wäre. Statt der angedachten Bewertung mit 0 Punkten, konnten wir erreichen, dass die Bachelorarbeit nun doch einer Bewertung zugeführt wird. Aufgrund der fehlerhaften Zitation wird es mit Sicherheit keine Glanzleistung, aber immerhin besser als 0 Punkte und damit “nicht bestanden”.

Vergleich vor dem Verwaltungsgericht Berlin – Rücktritt vom zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung – Medizin

Ein zwei Jahre andauernder Rechtsstreit hat gestern vor dem Verwaltungsgericht Berlin ein positives Ende genommen. Wir konnten – auch Dank des Entgegenkommens des Landesamts für Gesundheit und Soziales Berlin – einen Vergleich erzielen, der unserer Mandantin zwei weitere Prüfungsversuche für den zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung gewährt. Vorher war das gesamte Studium durch einen Bescheid zum endgültigen Nichtbestehen in Gefahr. Dieser Bescheid hätte bedeutet, dass unsere Mandantin auch nach einem erneuten Studium der Medizin die Prüfung nicht mehr hätte ablegen können.

Dem Fall zugrunde lagen mehrere nicht gewährte Rücktritte von der betreffenden Prüfung.

Heilpraktikerprüfung erfolgreich angefochten – Wiederholung erwirkt

Durch eine falsch besetzte Prüfungskommission war die Heilpraktikerprüfung erfolgreich anfechtbar. Natürlich ist es unbefriedigend, eine mittlerweile sehr anspruchsvolle Prüfung erneut zu machen. Es ist aber besser, als eine rechtswidrige Prüfung abzulegen. Bei einem Verfahrensfehler erreichen wir allerdings keine Neubewertung, sondern lediglich eine Aufhebung der Bewertung. Die Prüfung ist daher erneut abzulegen. Prüfungskosten entstehen dadurch nicht.

Erfolg vor dem Verwaltungsgericht Hannover – Masterarbeit muss neu bewertet werden

Die Europameisterschaft läuft erfolgreich (Stand 19. Juni 2024) und passend dazu gab es heute ein erfolgreiches Auswärtsspiel gegen die Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst Hildesheim/Holzminden/Göttingen (HAWK) vor dem Verwaltungsgericht Hannover. Die Benotung der Masterarbeit unserer Mandantin ist entgegen der – nach unserer Auffassung – eindeutigen Regelung in der speziellen Prüfungsordnung nur von einer der beiden Prüferinnen begründet worden. Die zweite Prüferin hat lediglich ihre Unterschrift unter das Erstgutachten gesetzt. Da sich die Gegenseite auf keinen Vergleich einlassen wollte, hat das Gericht direkt nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung das Urteil verkündet (sog. Stuhlurteil). Dieses verpflichtet die HAWK zur Neubewertung durch zwei neue Prüfende. Eine Neubewertung durch die ursprünglichen Prüferinnen kam nicht in Betracht, da es von vornherein an einer ordnungsgemäßen Bewertung fehlte.

Prüfung zur Pflegefachfrau durchgefallen – neuer Versuch durch Vergleich

Wir konnten für unsere Mandantin einen neuen Prüfungsversuch für die Abschlussprüfung Pflegefachfrau erzielen. Nach der Prüfungsanfechtung haben wir einen Vergleich angeboten bekommen, den wir nach Rücksprache mit unserer Mandantin annehmen durften. Wir wünschen viel Erfolg bei der Wiederholungsprüfung.

Erneut erfolgreicher Rücktritt wegen unerkannter Prüfungsunfähigkeit

Wir konnten erneut für unsere Mandantschaft einen Rücktritt wegen unerkannter Prüfungsunfähigkeit erfolgreich begleiten. In diesem Fall sind wir im Hintergrund geblieben und haben im Verfahren beraten und Schreiben nach uns vorliegenden Angaben vorbereitet. Auch bezüglich erforderlicher Nachweise konnten wir hilfreich zur Seite stehen. Am Ende freuen wir uns, dass unsere Mandantin trotz bereits erfolgter Exmatrikulation nun doch noch einen Prüfungsversuch erhalten hat.

Rücktritt wegen unerkannter Prüfungsunfähigkeit erfolgreich

Heute haben wir den erfreulichen und nicht alltäglichen Bescheid erhalten, dass unser beantragter Rücktritt wegen unerkannter Prüfungsunfähigkeit von Erfolg beschieden war.
Das ist deswegen nicht so selbstverständlich, da neben der Prüfungsunfähigkeit die fehlende Kenntnis derselbigen zum Zeitpunkt der Prüfung nachgewiesen werden muss. Für unseren Mandanten konnten wir dies nun substantiiert vortragen und auch nachweisen durch ein fachärztliches Attest. Das Besondere bei diesen Attesten ist, dass sie über etwas Auskunft wegen, was Ärzte im Grunde nur retrospektiv einschätzen können. Hätten die Fachärzte den Prüfling zum Zeitpunkt der Prüfung bereits in der Behandlung und hätte zu dem Zeitpunkt bereits die Prüfungsunfähigkeit feststellen können, wäre die Prüfungsunfähigkeit nicht mehr unerkannt.

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