Antrag auf Drittversuch erfolgreich – Mandantin darf Prüfung erneut ablegen

Unmittelbar vor der dem Ablegen ihrer Prüfung verstarb ein naher Angehöriger unserer Mandantin. Sie legte die Prüfung ab und brauchte eine gewisse Zeit, um sich zu erholen. Erst nach zwei Wochen und nach Bekanntgabe des Ergebnisses wandte sie sich an uns. Das Prüfungsamt warf ihr dann -nicht ganz unberechtigt – vor, nicht unverzüglich den Rücktritt wegen unerkannter Prüfungsunfähigkeit gestellt zu haben. Wir konnten nun dem Prüfungsamt mit entsprechenden Argumenten und Nachweisen deutlich machen, dass es für unsere Mandanten auch aus prüfungsrechtlicher Sicht nicht möglich war, früher den Rücktritt zu erklären. Ein Verstoß gegen die Chancengleichheit und den Gleichbehandlungsgrundsatz konnte wir so aus Weg räumen. Wir drücken die Daumen für den Wiederholungsversuch!

Gerichtlicher Erfolg bei Steuerberaterexamen Hessen

Wie schon vor einiger Zeit berichten (hier lesen…) kam es offenbar beim Überdenkungsverfahren zum Steuerberaterexamen unserer Mandantin zu keiner getrennt von einander durchgeführten Überprüfung der Bewertung. Es spricht sogar einiges dafür, dass die Steuerberaterkammer auf den Wortlaut der Stellungnahmen der Prüferinnen Einfluss genommen hat. Nach dem uns nun vorliegenden Urteil vom 17.12.2024 wird die betreffende Prüfungsleistung nach der Rechtsauffassung des Gerichts durch ein neues Prüferpaar bewertet werden.

teilweise textgleiche Voten – gerichtlicher Erfolg gegen Steuerberaterkammer Hessen

Wir konnten für unsere Mandantin vor dem Hessischem Finanzgericht eine Neubewertung durch zwei neue Prüfer erstreiten. Nach einer  Zeugenvernehmung konnte nicht nachvollziehbar erklärt werden, warum die Voten im Überdenkungsverfahren teilweise inhaltsgleich lauteten. Sogar Rechtschreibfehler waren identisch. Auch die Formatierung der beiden Voten waren deckungsgleich. Uns liegen zwar noch nicht die Entscheidungsgründe des Gerichts vor, aber es scheint unmöglich, dass die beiden Prüferinnen das Überdenkungsverfahren ohne Absprache oder Einflussnahme durchgeführt haben. Nach Erhalt der Entscheidungsgründe werden wir weiter darüber berichten.

Erfolgreicher Antrag auf Wiederholung – Härtefallantrag, Jura 2. Staatsexamen GJPA Berlin / Brandenburg

In Berlin kann nach nicht erfolgreichen Ablegen des schriftlichen Teils des 2. Staatsexamens Jura unter bestimmten Voraussetzungen die erneute Zulassung zur Wiederholung in Ausnahmefällen beantragt werden, siehe ->.

Dieser Antrag wird gewährt, wenn ein besonderer Ausnahmefall vorliegt und eine hinreichende Aussicht auf Erfolg beim Wiederholungsversuch gegeben ist. Beides konnten wir unter Beachtung der Besonderheiten beim GJPA Berlin/Brandenburg für unserer Mandantin vortragen und belegen. Es ist nicht selbstverständlich, dass solche Anträge gewährt werden. Umso mehr freuen wir uns nach Erhalt der Antragsstattgabe durch das GJPA.

Nach 5 Jahren Rechtsstreit – dienstliche Beurteilung eines Lehrers von 9 auf 11 Punkte angehoben

Diese Woche war es nun soweit. Nach vielen Jahren mit vielen Zwischenerfolgen und kleineren Rückschlägen konnten wir vor dem Verwaltungsgericht Kassel für unseren Mandanten einen Vergleich abschließen, der die Note für seinen dienstliche Beurteilung von 9 auf 11 Punkten beinhaltet. Zudem wird der inkriminierte Beitrag eines Vorgesetzten nicht in die Personalakte aufgenommen. Auch wenn wir die anvisierten 12 Punkte nicht erreicht haben, ist dieses Ergebnis – auch für unseren Mandanten – als Erfolg zu werten.

Rücktritt wegen unerkannter Prüfungsunfähigkeit erfolgreich – Übung für Anfänger, Zivilrecht, Jurastudium

Mit großer Freude haben wir heute den Bescheid bzgl. eines Rücktritts wegen unerkannter Prüfungsunfähigkeit erhalten. Unsere Mandantin studierte seit Wintersemester 2021/2022 Rechtswissenschaften und bestand wiederholt die schriftliche Prüfungsleistung zur Übung für Anfänger im Zivilrecht nicht. Nach Beantragung eines Härtefalls und gleichzeitiger Rücktrittserklärung vom letzten Prüfungsversuch wegen unerkannter Prüfungsunfähigkeit konnten wir nachweisen, dass unsere Mandantin an einer erheblichen Belastung ihrer Leistungsfähigkeit litt, welche sie allerdings nicht erkennen konnte.

Wichtig in diesem Fall war, dass diese Anträge unverzüglich erklärt werden.

Zögern Sie also nicht, wenn auch Sie der Ansicht sind, bei einem Prüfungsversuch nicht prüfungsfähig gewesen zu sein.

Erfolgreiche Remonstration – HU Berlin. Bescheid über endgültiges Nichtbestehen aufgehoben

In diesem Verfahren haben wir mit unserer Remonstrationsbegründung erreicht, dass der Prüfer seine ursprüngliche Bewertung einer universitären Klausur im Rahmen des Jurastudiums von 3 auf 4 Punkte anhob. Zwar sah der Prüfer weiterhin erhebliche Mängel, konnte aber offenbar aufgrund der Bewertungsrügen zumindest im Überdenkungsverfahren seinen Bewertungsspielraum erneut ausüben. Unsere Mandantin und auch wir freuen uns über die erfolgreiche Prüfungsanfechtung.

Aktuell: Ergebnisse 2. Staatsexamen Jura in Berlin/Brandenburg (GJPA) und HH/SH/Bremen (GPA)

Aktuell werden die Ergebnisse für das 2. Staatsexamen Jura in Berlin/Brandenburg (GJPA) und HH/SH/Bremen (GPA) veröffentlicht. Sollten Sie von dem Ergebnis negativ überrascht worden sein, melden Sie sich jederzeit bei uns. Wir können mithilfe eines Widerspruchs und Akteneinsicht Ihre Klausuren überprüfen und feststellen, ob prüfungsrechtlich relevante Bewertungsfehler vorliegen.

Nehmen Sie Kontakt -> mit uns auf.

Plagiat oder nicht Plagiat? Das war hier die Frage!

In diesem nun erfolgreichen Fall ging es um die Einordnung eines möglichen Selbstplagiats, also einer Übernahme von eigenen Texten. Strafrechtlich ist das unproblematisch, da sich die eidesstattliche Versicherung, die gleichzeitig mit der Bachelorarbeit abgegeben wurde, ja auf “fremde” Texte bezieht. Allerdings ist es aus prüfungsrechtlicher Sicht erforderlich, auch diese eigenen Texte kenntlich zu machen und ordentlich die Quelle anzugeben. Die Quellenangaben waren in dieser Bachelorarbeit tatsächlich nicht ordnungsgemäß, aber aus verschiedenen Gründen auch nicht so gravierend, dass eine Sanktion notwendig gewesen wäre. Statt der angedachten Bewertung mit 0 Punkten, konnten wir erreichen, dass die Bachelorarbeit nun doch einer Bewertung zugeführt wird. Aufgrund der fehlerhaften Zitation wird es mit Sicherheit keine Glanzleistung, aber immerhin besser als 0 Punkte und damit “nicht bestanden”.

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