Aktuell: Ergebnisse 2. Staatsexamen Jura in Berlin/Brandenburg (GJPA) und HH/SH/Bremen (GPA)

Aktuell werden die Ergebnisse für das 2. Staatsexamen Jura in Berlin/Brandenburg (GJPA) und HH/SH/Bremen (GPA) veröffentlicht. Sollten Sie von dem Ergebnis negativ überrascht worden sein, melden Sie sich jederzeit bei uns. Wir können mithilfe eines Widerspruchs und Akteneinsicht Ihre Klausuren überprüfen und feststellen, ob prüfungsrechtlich relevante Bewertungsfehler vorliegen.

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Erfolg (2 Punkte mehr) bei Prüfungsanfechtung – zweites Staatsexamen Jura

Nun haben wir den Salat: 2 Punkte gewonnen bei der erfolgreichen Prüfungsanfechtung des zweiten juristischen Staatsexamens unseres Mandanten. Dadurch erreicht unser Mandant die Gesamtdurchschnittspunktzahl von 9,97 Punkten. Wir wollten natürlich die 10 Punkte im Durchschnitt erreichen. Noch haben wir die Möglichkeit der Stellungnahme und werden sehen, ob wir noch einmal nachlegen. Insgesamt natürlich ein Erfolg, aber knapp das Ziel nicht erreicht, ist natürlich immer noch “nicht erreicht”. Update folgt.

Staatliche Pflichtfachprüfung erfolgreich angefochten – Ziel aber nicht erreicht

Auch so kann es gehen: Wir haben zwei Klausuren des 1. Staatsexamens in NRW erfolgreich angefochten. Die Z II (von 4 auf 5 Punkte) erhielt einen weiteren Punkt und die Ö II sogar zwei weitere Punkte (von 2 auf 4 Punkte). Trotz des Zwischenerfolges reicht die Anhebung nicht, um die Voraussetzungen für die Zulassung zur mündlichen Prüfung zu erreichen. Ob die noch fehlenden Punkte im Rahmen eines Klageverfahrens angestrebt werden, bleibt noch zu klären.

Teilweise erfolgreiche Prüfungsanfechtung bei staatlicher Pflichtfachprüfung

Wir haben eine teilweise erfolgreiche Prüfungsanfechtung seiner staatlichen Pflichtfachprüfung für unseren Mandanten durchgeführt. Er hatte zwar bereit bestanden, war aber mit dem erzielten Ergebnis nicht zufrieden. Durch die Anfechtung von drei Klausen, konnten wir bei zwei Klausuren eine Anhebung der Bewertung erreichen. Im Grunde ein Erfolg, allerdings nicht in dem Umfang, wie es sich der Mandant wünschte. Daher prüfen wir nun die klageweise Durchsetzung der Bewertungsrügen.

Kurioser Erfolg bei Prüfungsanfechtung – 2. Staatsexamen Hamburg

In diesem Fall war einiges kurios, aber wir wollen uns auf das Wesentliche konzentrieren. Fehler passieren und wir haben das Problem in gewohnt vertrauensvoller Zusammenarbeit lösen können. Hier ist auch einmal das GPA zu loben, das uns unverzüglich über einen Fehler informiert und diesen korrigiert hat. Am Ende stand unsere Mandantin bei einer Klausur statt mit 11 Punkten vom Erstprüfer und 6 Punkten vom Zweitprüfer mit 2 x 11 Punkten da. Die Frage ist natürlich nun, wie sich dieser Fehler eventuell auf die Bewertung in der mündlichen Prüfung ausgewirkt hat, da davon auszugehen ist, dass die Vorbenotung Einfluss auf die Leistungseinschätzung durch die Prüfungskommission hat. Auch diese Frage werden wir klären.

Seltener Erfolg in Bayern – 1. Staatsexamen Jura Prüfungsanfechtung mit Erfolg

Die Erfolgsquoten bei der Prüfungsanfechtung im ersten und zweiten Staatsexamen sind in Bayern leider nicht allzu hoch. Neben dem Nachprüfungsantrag ist in der Regel parallel das Klageverfahren anzustrengen und ruhend zu stellen. Nun hatten wir bereits im Nachprüfungsverfahren (vergleichbar mit dem Überdenkungsverfahren/Widerspruchsverfahren in den übrigen Bundesländern) Erfolg. Die Zulassung zur mündlichen Prüfung ist erreicht und wir drücken unserem Mandanten die Daumen für eine gute Prüfungskommission.

Überdenkungsverfahren erfolgreich – Zweites Staatsexamen Jura

Im Überdenkungsverfahren, das dem Widerspruchsverfahren vorgeschaltet ist, haben die Prüfer in einer Klausur die Bewertung angehoben. Damit hat unsere Mandantin den erforderlichen Punktedurchschnitt zur Zulassung zur mündlichen Prüfung erreicht.

Erfolg bei mündlicher Prüfung – 2. Staatsexamen Jura

Eine Anfechtung der mündlichen Prüfung gestaltet sich in der Regel sehr schwer, da diese Prüfungsform mit “flüchtigen” Erinnerungen einhergeht. Prüfer haben zumeist keine umfangreichen Aufzeichnungen über die Prüfung, wozu sie auch grundsätzlich nicht verpflichtet sind. Die offiziellen Protokolle der mündlichen Prüfung sind überwiegend nichtssagend. So bedarf es schon eines ausführlichen und glaubhaften Gedächtnisprotokolls und der Aussagen von Mitprüflingen, um überhaupt eine Chance zu haben. Hierbei ist auch die Zeit eine Komponente, da sich Prüfer nach einer gewissen Zeit auf ihre fehlende Erinnerung berufen dürfen. In unserem Fall hatten wir das Glück, dass alles passte und wir mit glaubwürdigen Zeugen zumindest Zweifel an der Richtigkeit der Bewertung schüren konnten. Eine Besserbewertung kam allerdings nicht in Betracht, dafür aber erfreulicherweise eine Wiederholung.

Erfolg bei Prüfungsanfechtung – staatliche Pflichtfachprüfung

Unsere Mandantin bestand die staatliche Pflichtfachprüfung (1. Staatsexamen Jura), wobei sie einen Punktedurchschnitt in den schriftlichen Prüfungsleistungen von 6 Punkten erreichte. Eine Klausur wurde mit 2 Punkten bewertet. Mit dieser Bewertung war unsere Mandantin nicht einverstanden und fühlte sich ungerecht bewertet. Zu Recht, wie sich nach unserer Widerspruchsbegründung herausstellte. Die betreffende Klausur wurde durch das Prüferpaar um 2 Punkte auf 4 Punkte angehoben.

Klage erfolgreich – 2. Staatsexamen Jura – Zulassung der Berufung abgelehnt

Für unsere Mandantin haben wir erfolgreich eine Klage auf Aufhebung des Ergebnisbescheides zum ersten juristischen Staatsexamen geführt. Zwei Klausuren sollten nach der Rechtsauffassung des Gerichts neu bewertet werden, da wir Bewertungsfehler nachweisen konnten. Der Gegner stellte daraufhin den Antrag auf Zulassung der Berufung, welcher jedoch nach unserer Antragserwiderung abgelehnt wurde.

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