Erfolg bei Prüfungsanfechtung – 1. Staatsexamen Jura

Unser Mandant fiel mit 0,3 Punkten Unterschied durch den schriftlichen Teil. Wir konnten in der Öffentlich-Recht-Klausur nachweisen, dass der Prüfer eine europarechtliche Dimension der Aufgabe vollständig übersehen hatte. Die Klausur wurde um 1,5 Punkte angehoben – unser Mandant ist nun zur mündlichen Prüfung zugelassen.

Erfolgreiche Remonstration – Zwischenprüfung Jura

Unsere Mandantin drohte wegen einer mit 3 Punkten bewerteten Zivilrechtsklausur aus dem Studium ausgeschlossen zu werden. Nach unserer ausführlichen Remonstrationsbegründung hob der Prüfer die Bewertung auf 4 Punkte an. Damit ist das Weiterstudieren gesichert.

Nachkorrektur führte zu deutlicher Notenverbesserung – 1. Stex. Jura

Nach Einlegung eines Überdenkungsantrags im ersten Staatsexamen wurde die Bewertung einer Zivilrechtsklausur überprüft. Übersehen wurde eine vollständig vertretbare Argumentationslinie, die ursprünglich als „nicht sachgerecht“ abgetan worden war. Nach erneuter Bewertung wurden mehrere Punkte gutgeschrieben, was die Gesamtnote deutlich anhob.

Ergebnisse im 1. Examen erfolgreich angefochten

Eine Kandidatin aus Hessen erhielt nach unserer Anfechtung eine um 0,8 Punkte höhere Gesamtnote. Die neue Bewertung erfolgte nach gerichtlicher Überprüfung der Begründungspflichten des Prüfers.

Nachkorrektur erfolgreich – deutlich verbessert

Nach unserer Beschwerde wegen Bewertungsfehlern im Zivilrecht konnte die Note im Pflichtfach von 4,49 auf 5,35 Punkte angehoben werden. Ein wichtiger Schritt für die weitere Ausbildung unseres Mandanten.

Erfolg im 1. Staatsexamen Jura – Baden-Württemberg

Unserem Mandanten wurde die Klausur im Öffentlichen Recht um einen Punkt angehoben – entscheidend für das Bestehen des schriftlichen Teils. Durch unsere gezielte Widerspruchsbegründung konnten wir einen Bewertungsfehler aufdecken, der zur Korrektur führte. Damit ist die Zulassung zur mündlichen Prüfung gesichert.

Erfolgreiche Prüfungsanfechtung – 1. Staatsexamen Jura Hamburg

Es fehlte eine bestandene Klausur zum Bestehen. Diese konnten wir durch eine Prüfungsanfechtung mit entsprechender Begründung für unseren Mandanten nun erreichen. Bereits im Widerspruchsverfahren hatten wir somit Erfolg und wünschen unserem Mandanten alles Gute für die mündliche Prüfung.

Klage erfolgreich – Zweites Staatsexamen Jura – VG Köln

Erneut haben wir vor dem Verwaltungsgericht Köln erfolgreich die Neubewertung unter der Rechtsaufassung des Gerichts erreicht. Es ging dabei um das Nichtbestehen des 2. juristischen Staatsexamens. Die Korrektorin warf unserem Mandanten vor, er habe lediglich stichpunktartig die Lösung vorangetrieben. Diese Bemängelung konnten wir (leider erst) im Klageverfahren erfolgreich widerlegen, da unser Mandant die Sätze ausformuliert hat.

Erfolgreiche Prüfungsanfechtung im 2. Staatsexamen Jura in Hessen

Einen erfreulichen Erfolg bei einer Prüfungsanfechtung (Widerspruch gegen mehrere Klausuren des 2. Staatsexamens) konnten wir in Hessen feiern. Eine Klausur wurde um einen Punkt angehoben, was in diesem Fall gleichbedeutend mit dem Erreichen der Zulassung zur mündlichen Prüfung ist. Wir gratulieren und drücken die Daumen für das Mündliche!

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