Erfolgreicher Antrag auf Wiederholung – Härtefallantrag, Jura 2. Staatsexamen GJPA Berlin / Brandenburg

In Berlin kann nach nicht erfolgreichen Ablegen des schriftlichen Teils des 2. Staatsexamens Jura unter bestimmten Voraussetzungen die erneute Zulassung zur Wiederholung in Ausnahmefällen beantragt werden, siehe ->.

Dieser Antrag wird gewährt, wenn ein besonderer Ausnahmefall vorliegt und eine hinreichende Aussicht auf Erfolg beim Wiederholungsversuch gegeben ist. Beides konnten wir unter Beachtung der Besonderheiten beim GJPA Berlin/Brandenburg für unserer Mandantin vortragen und belegen. Es ist nicht selbstverständlich, dass solche Anträge gewährt werden. Umso mehr freuen wir uns nach Erhalt der Antragsstattgabe durch das GJPA.

Erfolg im Klageverfahren – 2. Staatsexamen Jura, Berlin

Wir konnten vor dem Verwaltungsgericht Berlin einen Vergleich erzielen, der die Neubewertung einer Klausur des 2. Staatsexamens durch zwei neue Prüfer ermöglicht. Das Gericht hat in einem per Videokonferenz geführten Erörterungstermin Bewertungsfehler in einer Klausur eindeutig feststellen können. Durch ein stattgebenden Urteil hätten wir allerdings nur die Neubewertung durch die selber Prüfer unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erreichen können. Dies führt nicht selten zum gleichen Ergebnis ohne Anhebung der Punkte. Daher wird die Klausur nun unter Sicherung des bisherigen Ergebnisses (Verböserungsverbot) durch zwei neue und unabhängige Prüfer erneut bewertet. Wir erhoffen uns dadurch eine Besserbewertung der Prüfungsleistung. Sollte diese wider Erwarten nicht eintreten, wäre die Neubewertung wiederum angreifbar.

Klausur nicht gewertet, weil zu spät abgegeben – Erfolg im Klageverfahren, 2. Staatsexamen Jura

Unser Mandat gab seine Klausur des zweiten Staatsexamens am dritten Prüfungstag 30 Sekunden zu spät ab. Die Aufsicht teilte ihm daraufhin mit, dass die Klausur nicht zur Wertung genommen werden würde. Dieses Aussage wurde dann tatsächlich auch so beschieden.

Grundsätzlich ist unter dem Gesichtspunkt der Chancengleichheit die rechtzeitige Abgabe der schriftlichen Prüfungsleistung richtig und erforderlich. Bei unserem Mandanten bestand allerdings die Besonderheit, dass er unter einem sog. “Tic (Begriffserklärung ->)” leidet. Er muss nach dem Fertigstellen von etwas Geschriebenem noch einmal die Seiten mit seinem Kugelschreiber antippen. Dies hat er auch in dieser Klausur getan und damit Zeit verloren, die ihm am Ende fehlte, um die Klausur rechtzeitig abzugeben. Im Rahmen des Klageverfahrens konnten wir in den Originalklausuren die Spuren dieses Antippens nachweisen. Zudem lag ein ausführliches Arztgutachten zu dem Krankheitsbild unseres Mandanten vor. Er hatte damit durch die verspätete Abgabe keinen Vorteil vor anderen Prüflingen, sondern hätte wahrscheinlich sogar eine Schreibzeitverlängerung beantragen können. Die Klausur wird nach dem gerichtlichen Vergleich in die Bewertung genommen.

Aktuell: Ergebnisse 2. Staatsexamen Jura in Berlin/Brandenburg (GJPA) und HH/SH/Bremen (GPA)

Aktuell werden die Ergebnisse für das 2. Staatsexamen Jura in Berlin/Brandenburg (GJPA) und HH/SH/Bremen (GPA) veröffentlicht. Sollten Sie von dem Ergebnis negativ überrascht worden sein, melden Sie sich jederzeit bei uns. Wir können mithilfe eines Widerspruchs und Akteneinsicht Ihre Klausuren überprüfen und feststellen, ob prüfungsrechtlich relevante Bewertungsfehler vorliegen.

Nehmen Sie Kontakt -> mit uns auf.

Erfolg (2 Punkte mehr) bei Prüfungsanfechtung – zweites Staatsexamen Jura

Nun haben wir den Salat: 2 Punkte gewonnen bei der erfolgreichen Prüfungsanfechtung des zweiten juristischen Staatsexamens unseres Mandanten. Dadurch erreicht unser Mandant die Gesamtdurchschnittspunktzahl von 9,97 Punkten. Wir wollten natürlich die 10 Punkte im Durchschnitt erreichen. Noch haben wir die Möglichkeit der Stellungnahme und werden sehen, ob wir noch einmal nachlegen. Insgesamt natürlich ein Erfolg, aber knapp das Ziel nicht erreicht, ist natürlich immer noch “nicht erreicht”. Update folgt.

Kurioser Erfolg bei Prüfungsanfechtung – 2. Staatsexamen Hamburg

In diesem Fall war einiges kurios, aber wir wollen uns auf das Wesentliche konzentrieren. Fehler passieren und wir haben das Problem in gewohnt vertrauensvoller Zusammenarbeit lösen können. Hier ist auch einmal das GPA zu loben, das uns unverzüglich über einen Fehler informiert und diesen korrigiert hat. Am Ende stand unsere Mandantin bei einer Klausur statt mit 11 Punkten vom Erstprüfer und 6 Punkten vom Zweitprüfer mit 2 x 11 Punkten da. Die Frage ist natürlich nun, wie sich dieser Fehler eventuell auf die Bewertung in der mündlichen Prüfung ausgewirkt hat, da davon auszugehen ist, dass die Vorbenotung Einfluss auf die Leistungseinschätzung durch die Prüfungskommission hat. Auch diese Frage werden wir klären.

Erfolg bei mündlicher Prüfung – 2. Staatsexamen Jura

Eine Anfechtung der mündlichen Prüfung gestaltet sich in der Regel sehr schwer, da diese Prüfungsform mit “flüchtigen” Erinnerungen einhergeht. Prüfer haben zumeist keine umfangreichen Aufzeichnungen über die Prüfung, wozu sie auch grundsätzlich nicht verpflichtet sind. Die offiziellen Protokolle der mündlichen Prüfung sind überwiegend nichtssagend. So bedarf es schon eines ausführlichen und glaubhaften Gedächtnisprotokolls und der Aussagen von Mitprüflingen, um überhaupt eine Chance zu haben. Hierbei ist auch die Zeit eine Komponente, da sich Prüfer nach einer gewissen Zeit auf ihre fehlende Erinnerung berufen dürfen. In unserem Fall hatten wir das Glück, dass alles passte und wir mit glaubwürdigen Zeugen zumindest Zweifel an der Richtigkeit der Bewertung schüren konnten. Eine Besserbewertung kam allerdings nicht in Betracht, dafür aber erfreulicherweise eine Wiederholung.

Klage erfolgreich – 2. Staatsexamen Jura – Zulassung der Berufung abgelehnt

Für unsere Mandantin haben wir erfolgreich eine Klage auf Aufhebung des Ergebnisbescheides zum ersten juristischen Staatsexamen geführt. Zwei Klausuren sollten nach der Rechtsauffassung des Gerichts neu bewertet werden, da wir Bewertungsfehler nachweisen konnten. Der Gegner stellte daraufhin den Antrag auf Zulassung der Berufung, welcher jedoch nach unserer Antragserwiderung abgelehnt wurde.

Klausurenphase 2. Staatsexamen in Hessen, NRW und Berlin/Brandenburg

Referendarinnen und Referendare in Hessen und NRW schreiben bereits seit dem 4.3.2024 ihre Klausuren zum 2. Staatsexamen. Beim GJPA in Berlin/Brandenburg geht es nächste Woche los. Wir drücken die Daumen und wünschen allen viel Erfolg!

Bei Fragen zu Rücktritten, Krankheiten und besonderen Vorkommnissen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung. Bitte beachten Sie die hohen Anforderungen an die Unverzüglichkeit bei z.B. Rücktritten und etwaigen Verfahrensfehlern. Rügen Sie bitte immer unverzüglich, also ohne schuldhaftes Verzögern, zu Protokoll. Sollte z.B. störender Baulärm vorliegen, gehen Sie zur Aufsichtsperson und geben Sie die Störung unter Nennung Ihres Namens und der Uhrzeit an. Nur dann können Sie sich später darauf berufen. Es hilft insofern nicht, wenn eine Kollegin oder ein Kollege den Verfahrensfehler vor Ihnen rügt. Die können sich auf die Rüge eines anderen nicht berufen. Bei Rücktritten gilt ebenfalls das Gebot der Unverzüglichkeit. Wichtig ist, dass Sie die Anforderungen an eine Rücktrittserklärung befolgen. Sollte ein Arztbesuch zum Nachweis der Erkrankung erforderlich sein, suchen Sie bitte umgehend einen Arzt auf, wenn gefordert, sogar einen Amtsarzt.

Erfolgreiche Prüfungsanfechtung in Thüringen – 2. Staatsexamen Jura

Heute erhielten wir mit Freude den Änderungsbescheid aus Thüringen für unsere Mandantin, die zunächst nicht die erforderliche Punktzahl zur Zulassung zur mündlichen Prüfung des 2. juristischen Staatsexamens erreichte. Ihr fehlte ein ganzer Punkt eines Korrektors, bzw. 0,5 Punkte in irgendeiner Klausur. Eine angefochtene Klausur wurde nun nach unseren Bewertungsrügen angehoben und unsere Mandantin zur mündlichen Prüfung zugelassen.

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