Klage erfolgreich – Zweites Staatsexamen Jura – VG Köln

Erneut haben wir vor dem Verwaltungsgericht Köln erfolgreich die Neubewertung unter der Rechtsaufassung des Gerichts erreicht. Es ging dabei um das Nichtbestehen des 2. juristischen Staatsexamens. Die Korrektorin warf unserem Mandanten vor, er habe lediglich stichpunktartig die Lösung vorangetrieben. Diese Bemängelung konnten wir (leider erst) im Klageverfahren erfolgreich widerlegen, da unser Mandant die Sätze ausformuliert hat.

Gerichtlicher Erfolg bei Steuerberaterexamen Hessen

Wie schon vor einiger Zeit berichten (hier lesen…) kam es offenbar beim Überdenkungsverfahren zum Steuerberaterexamen unserer Mandantin zu keiner getrennt von einander durchgeführten Überprüfung der Bewertung. Es spricht sogar einiges dafür, dass die Steuerberaterkammer auf den Wortlaut der Stellungnahmen der Prüferinnen Einfluss genommen hat. Nach dem uns nun vorliegenden Urteil vom 17.12.2024 wird die betreffende Prüfungsleistung nach der Rechtsauffassung des Gerichts durch ein neues Prüferpaar bewertet werden.

Erfolgreiche Prüfungsanfechtung im 2. Staatsexamen Jura in Hessen

Einen erfreulichen Erfolg bei einer Prüfungsanfechtung (Widerspruch gegen mehrere Klausuren des 2. Staatsexamens) konnten wir in Hessen feiern. Eine Klausur wurde um einen Punkt angehoben, was in diesem Fall gleichbedeutend mit dem Erreichen der Zulassung zur mündlichen Prüfung ist. Wir gratulieren und drücken die Daumen für das Mündliche!

Erfolgreiche Prüfungsanfechtung im Klageverfahren – 1. Staatsexamen Jura Hessen

Im Gerichtsverfahren nach erfolglosem Widerspruchsverfahren kam es zu einem außergerichtlichen Vergleich zwischen den Parteien und der Neubewertung von zwei Klausuren. Nach Neubewertung dieser beiden Klausuren erfolgte bei einer Klausur eine Höherbewertung um einen Punkt. Dies reichte unserer Mandantin, um nunmehr zur mündlichen Prüfung zugelassen zu werden. Die Freude im neuen Jahr war groß und wir drücken unserer Mandantin für die mündliche Prüfung alles Daumen.

teilweise textgleiche Voten – gerichtlicher Erfolg gegen Steuerberaterkammer Hessen

Wir konnten für unsere Mandantin vor dem Hessischem Finanzgericht eine Neubewertung durch zwei neue Prüfer erstreiten. Nach einer  Zeugenvernehmung konnte nicht nachvollziehbar erklärt werden, warum die Voten im Überdenkungsverfahren teilweise inhaltsgleich lauteten. Sogar Rechtschreibfehler waren identisch. Auch die Formatierung der beiden Voten waren deckungsgleich. Uns liegen zwar noch nicht die Entscheidungsgründe des Gerichts vor, aber es scheint unmöglich, dass die beiden Prüferinnen das Überdenkungsverfahren ohne Absprache oder Einflussnahme durchgeführt haben. Nach Erhalt der Entscheidungsgründe werden wir weiter darüber berichten.

Erfolg im Klageverfahren – 2. Staatsexamen Jura, Berlin

Wir konnten vor dem Verwaltungsgericht Berlin einen Vergleich erzielen, der die Neubewertung einer Klausur des 2. Staatsexamens durch zwei neue Prüfer ermöglicht. Das Gericht hat in einem per Videokonferenz geführten Erörterungstermin Bewertungsfehler in einer Klausur eindeutig feststellen können. Durch ein stattgebenden Urteil hätten wir allerdings nur die Neubewertung durch die selber Prüfer unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erreichen können. Dies führt nicht selten zum gleichen Ergebnis ohne Anhebung der Punkte. Daher wird die Klausur nun unter Sicherung des bisherigen Ergebnisses (Verböserungsverbot) durch zwei neue und unabhängige Prüfer erneut bewertet. Wir erhoffen uns dadurch eine Besserbewertung der Prüfungsleistung. Sollte diese wider Erwarten nicht eintreten, wäre die Neubewertung wiederum angreifbar.

Nach 5 Jahren Rechtsstreit – dienstliche Beurteilung eines Lehrers von 9 auf 11 Punkte angehoben

Diese Woche war es nun soweit. Nach vielen Jahren mit vielen Zwischenerfolgen und kleineren Rückschlägen konnten wir vor dem Verwaltungsgericht Kassel für unseren Mandanten einen Vergleich abschließen, der die Note für seinen dienstliche Beurteilung von 9 auf 11 Punkten beinhaltet. Zudem wird der inkriminierte Beitrag eines Vorgesetzten nicht in die Personalakte aufgenommen. Auch wenn wir die anvisierten 12 Punkte nicht erreicht haben, ist dieses Ergebnis – auch für unseren Mandanten – als Erfolg zu werten.

Erfolg bei Prüfungsanfechtung, 1. Staatsexamen Jura Niedersachen

Einen Zwischenerfolg konnten wir bei einer Prüfungsanfechtung des ersten Staatsexamens in Niedersachsen erzielen. Unser Mandant ist mit zwei fehlenden Punkten durchgefallen. Eine Klausur von drei angefochtenen Prüfungsleistungen wurde nun im Rahmen des Widerspruchsverfahrens angehoben. Da dieser Zwischenerfolg zur Zulassung zur mündlichen Prüfung nicht ausreicht, werden wir den fehlenden Punkt im Klageverfahren verfolgen.

Erfolg bei Prüfungsanfechtung – Klausur zwar angehoben, Ziel aber nicht erreicht – 1. Staatsexamen Jura

Bei einer Prüfungsanfechtung des 1. Staatsexamens Jura in Baden-Württemberg hatten wir nur teilweise Erfolg. Zwar wurde eine der angefochtenen Klausuren angehoben, dennoch reichte es nicht für die Voraussetzungen zur Zulassung zur mündlichen Prüfung.

So zeigt sich erneut, dass entgegen häufig geäußerter Ansicht, eine Prüfungsanfechtung durchaus erfolgswahrscheinlich sein kann. Wenn allerdings viele Punkte fehlen, sinken diese Wahrscheinlichkeiten statistisch.

Die Überprüfung, ob die fehlenden Punkte nun klageweise durchgesetzt werden, erfolgt in den nächsten Tagen.

Klausur nicht gewertet, weil zu spät abgegeben – Erfolg im Klageverfahren, 2. Staatsexamen Jura

Unser Mandat gab seine Klausur des zweiten Staatsexamens am dritten Prüfungstag 30 Sekunden zu spät ab. Die Aufsicht teilte ihm daraufhin mit, dass die Klausur nicht zur Wertung genommen werden würde. Dieses Aussage wurde dann tatsächlich auch so beschieden.

Grundsätzlich ist unter dem Gesichtspunkt der Chancengleichheit die rechtzeitige Abgabe der schriftlichen Prüfungsleistung richtig und erforderlich. Bei unserem Mandanten bestand allerdings die Besonderheit, dass er unter einem sog. “Tic (Begriffserklärung ->)” leidet. Er muss nach dem Fertigstellen von etwas Geschriebenem noch einmal die Seiten mit seinem Kugelschreiber antippen. Dies hat er auch in dieser Klausur getan und damit Zeit verloren, die ihm am Ende fehlte, um die Klausur rechtzeitig abzugeben. Im Rahmen des Klageverfahrens konnten wir in den Originalklausuren die Spuren dieses Antippens nachweisen. Zudem lag ein ausführliches Arztgutachten zu dem Krankheitsbild unseres Mandanten vor. Er hatte damit durch die verspätete Abgabe keinen Vorteil vor anderen Prüflingen, sondern hätte wahrscheinlich sogar eine Schreibzeitverlängerung beantragen können. Die Klausur wird nach dem gerichtlichen Vergleich in die Bewertung genommen.

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