Staatliche Pflichtfachprüfung erfolgreich angefochten – Ziel aber nicht erreicht

Auch so kann es gehen: Wir haben zwei Klausuren des 1. Staatsexamens in NRW erfolgreich angefochten. Die Z II (von 4 auf 5 Punkte) erhielt einen weiteren Punkt und die Ö II sogar zwei weitere Punkte (von 2 auf 4 Punkte). Trotz des Zwischenerfolges reicht die Anhebung nicht, um die Voraussetzungen für die Zulassung zur mündlichen Prüfung zu erreichen. Ob die noch fehlenden Punkte im Rahmen eines Klageverfahrens angestrebt werden, bleibt noch zu klären.

Kurioser Erfolg bei Prüfungsanfechtung – 2. Staatsexamen Hamburg

In diesem Fall war einiges kurios, aber wir wollen uns auf das Wesentliche konzentrieren. Fehler passieren und wir haben das Problem in gewohnt vertrauensvoller Zusammenarbeit lösen können. Hier ist auch einmal das GPA zu loben, das uns unverzüglich über einen Fehler informiert und diesen korrigiert hat. Am Ende stand unsere Mandantin bei einer Klausur statt mit 11 Punkten vom Erstprüfer und 6 Punkten vom Zweitprüfer mit 2 x 11 Punkten da. Die Frage ist natürlich nun, wie sich dieser Fehler eventuell auf die Bewertung in der mündlichen Prüfung ausgewirkt hat, da davon auszugehen ist, dass die Vorbenotung Einfluss auf die Leistungseinschätzung durch die Prüfungskommission hat. Auch diese Frage werden wir klären.

Heilpraktikerprüfung erfolgreich angefochten – Wiederholung erwirkt

Durch eine falsch besetzte Prüfungskommission war die Heilpraktikerprüfung erfolgreich anfechtbar. Natürlich ist es unbefriedigend, eine mittlerweile sehr anspruchsvolle Prüfung erneut zu machen. Es ist aber besser, als eine rechtswidrige Prüfung abzulegen. Bei einem Verfahrensfehler erreichen wir allerdings keine Neubewertung, sondern lediglich eine Aufhebung der Bewertung. Die Prüfung ist daher erneut abzulegen. Prüfungskosten entstehen dadurch nicht.

Erfolg vor dem Verwaltungsgericht Hannover – Masterarbeit muss neu bewertet werden

Die Europameisterschaft läuft erfolgreich (Stand 19. Juni 2024) und passend dazu gab es heute ein erfolgreiches Auswärtsspiel gegen die Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst Hildesheim/Holzminden/Göttingen (HAWK) vor dem Verwaltungsgericht Hannover. Die Benotung der Masterarbeit unserer Mandantin ist entgegen der – nach unserer Auffassung – eindeutigen Regelung in der speziellen Prüfungsordnung nur von einer der beiden Prüferinnen begründet worden. Die zweite Prüferin hat lediglich ihre Unterschrift unter das Erstgutachten gesetzt. Da sich die Gegenseite auf keinen Vergleich einlassen wollte, hat das Gericht direkt nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung das Urteil verkündet (sog. Stuhlurteil). Dieses verpflichtet die HAWK zur Neubewertung durch zwei neue Prüfende. Eine Neubewertung durch die ursprünglichen Prüferinnen kam nicht in Betracht, da es von vornherein an einer ordnungsgemäßen Bewertung fehlte.

Seltener Erfolg in Bayern – 1. Staatsexamen Jura Prüfungsanfechtung mit Erfolg

Die Erfolgsquoten bei der Prüfungsanfechtung im ersten und zweiten Staatsexamen sind in Bayern leider nicht allzu hoch. Neben dem Nachprüfungsantrag ist in der Regel parallel das Klageverfahren anzustrengen und ruhend zu stellen. Nun hatten wir bereits im Nachprüfungsverfahren (vergleichbar mit dem Überdenkungsverfahren/Widerspruchsverfahren in den übrigen Bundesländern) Erfolg. Die Zulassung zur mündlichen Prüfung ist erreicht und wir drücken unserem Mandanten die Daumen für eine gute Prüfungskommission.

Prüfung zur Pflegefachfrau durchgefallen – neuer Versuch durch Vergleich

Wir konnten für unsere Mandantin einen neuen Prüfungsversuch für die Abschlussprüfung Pflegefachfrau erzielen. Nach der Prüfungsanfechtung haben wir einen Vergleich angeboten bekommen, den wir nach Rücksprache mit unserer Mandantin annehmen durften. Wir wünschen viel Erfolg bei der Wiederholungsprüfung.

Erfolg bei Intervention bzgl. eines Plagiatsvorwurfs – Dissertation

Im vorliegenden Fall entstand zwischen Hochschule und unserem Mandanten eine Auseinandersetzung bezüglich der Frage, ob die Schaubilder, die auf bestimmten Daten beruhten, plagiiert sind. Nach einer Intervention durch die Ombudsstelle konnte dieses Problem recht unkompliziert und für unseren Mandanten kostengünstig geklärt werden.

Bewertung von Masterthesis erfolgreich angefochten

Es ist noch kein Master vom Himmel gefallen. So auch in diesem Fall, bei dem unser Mandant mit der Bewertung seiner Masterthesis unzufrieden war. Er hatte sie zwar bestanden, benötigte aber für seine beruflichen Ziele, eine bessere Bewertung. Tatsächlich fanden sind in der Bewertung nicht nur formell, sondern auch inhaltlich mehrere Auffälligkeiten, die wir erfolgreich anfechten konnten. Den Aufhebungsbescheid mitsamt der neuen Bewertung haben wir an unseren Mandanten weiterleiten können. Auch wenn das anvisierte Punkteziel nicht erreicht werden konnte, war unser Mandant zufrieden. Die Kosten unsere Vertretung konnten wir zudem teilweise bei der Hochschule geltend machen.

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