Zulassung zur mündlichen Nachprüfung nach Ablehnung bestätigt

Nach anfänglicher Ablehnung der Teilnahme an der mündlichen Nachprüfung konnten wir mit ausführlicher Begründung die Zulassung unseres Mandanten bewirken. Dies eröffnete eine neue Chance auf das Bestehen der Gesamtprüfung, die letztendlich genutzt werden konnte.

Teilaufhebung einer fehlerhaften Bewertung erstritten

Unsere Mandantin erhielt nach unserer Intervention eine Neubewertung einzelner Prüfungsbestandteile. Die Hochschule gab unserer ausführlichen Begründung statt und korrigierte die ursprünglich nachteilige Bewertung zugunsten der Mandantin.

Fehlende Begründung der Bewertung erfolgreich gerügt

Eine Bewertung enthielt keine nachvollziehbare Darstellung des Prüferurteils. Nach unserer Intervention wurde die Prüfungsentscheidung aufgehoben und die Klausur einem neuen Prüferteam zugewiesen. Das Ergebnis verbessert sich um mehr als einen halben Punkt.

Erfolgreiche Prüfungsanfechtung 2. Staatsexamen Lehramt – Verfahrensfehler

Der Bescheid des Lehrerprüfungsamts Hamburg, der das Nichtbestehen der Prüfung feststellte, wurde aufgehoben. Dies geschah, weil der Prüfungsausschuss in der unterrichtspraktischen Prüfung fehlerhaft besetzt war, da ein Prüfer gleichzeitig Mentor der Widersprechenden war. Die Kosten des Verfahrens trägt die Freie und Hansestadt Hamburg, und die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten wurde als notwendig anerkannt. Erfolg auf ganzer Linie.

Erfolg im 1. Staatsexamen Jura – Baden-Württemberg

Unserem Mandanten wurde die Klausur im Öffentlichen Recht um einen Punkt angehoben – entscheidend für das Bestehen des schriftlichen Teils. Durch unsere gezielte Widerspruchsbegründung konnten wir einen Bewertungsfehler aufdecken, der zur Korrektur führte. Damit ist die Zulassung zur mündlichen Prüfung gesichert.

Erfolgreiche Prüfungsanfechtung – 1. Staatsexamen Jura Hamburg

Es fehlte eine bestandene Klausur zum Bestehen. Diese konnten wir durch eine Prüfungsanfechtung mit entsprechender Begründung für unseren Mandanten nun erreichen. Bereits im Widerspruchsverfahren hatten wir somit Erfolg und wünschen unserem Mandanten alles Gute für die mündliche Prüfung.

Antrag auf Drittversuch erfolgreich – Mandantin darf Prüfung erneut ablegen

Unmittelbar vor der dem Ablegen ihrer Prüfung verstarb ein naher Angehöriger unserer Mandantin. Sie legte die Prüfung ab und brauchte eine gewisse Zeit, um sich zu erholen. Erst nach zwei Wochen und nach Bekanntgabe des Ergebnisses wandte sie sich an uns. Das Prüfungsamt warf ihr dann -nicht ganz unberechtigt – vor, nicht unverzüglich den Rücktritt wegen unerkannter Prüfungsunfähigkeit gestellt zu haben. Wir konnten nun dem Prüfungsamt mit entsprechenden Argumenten und Nachweisen deutlich machen, dass es für unsere Mandanten auch aus prüfungsrechtlicher Sicht nicht möglich war, früher den Rücktritt zu erklären. Ein Verstoß gegen die Chancengleichheit und den Gleichbehandlungsgrundsatz konnte wir so aus Weg räumen. Wir drücken die Daumen für den Wiederholungsversuch!

Klage erfolgreich – Zweites Staatsexamen Jura – VG Köln

Erneut haben wir vor dem Verwaltungsgericht Köln erfolgreich die Neubewertung unter der Rechtsaufassung des Gerichts erreicht. Es ging dabei um das Nichtbestehen des 2. juristischen Staatsexamens. Die Korrektorin warf unserem Mandanten vor, er habe lediglich stichpunktartig die Lösung vorangetrieben. Diese Bemängelung konnten wir (leider erst) im Klageverfahren erfolgreich widerlegen, da unser Mandant die Sätze ausformuliert hat.

Gerichtlicher Erfolg bei Steuerberaterexamen Hessen

Wie schon vor einiger Zeit berichten (hier lesen…) kam es offenbar beim Überdenkungsverfahren zum Steuerberaterexamen unserer Mandantin zu keiner getrennt von einander durchgeführten Überprüfung der Bewertung. Es spricht sogar einiges dafür, dass die Steuerberaterkammer auf den Wortlaut der Stellungnahmen der Prüferinnen Einfluss genommen hat. Nach dem uns nun vorliegenden Urteil vom 17.12.2024 wird die betreffende Prüfungsleistung nach der Rechtsauffassung des Gerichts durch ein neues Prüferpaar bewertet werden.

Erfolgreiche Prüfungsanfechtung im 2. Staatsexamen Jura in Hessen

Einen erfreulichen Erfolg bei einer Prüfungsanfechtung (Widerspruch gegen mehrere Klausuren des 2. Staatsexamens) konnten wir in Hessen feiern. Eine Klausur wurde um einen Punkt angehoben, was in diesem Fall gleichbedeutend mit dem Erreichen der Zulassung zur mündlichen Prüfung ist. Wir gratulieren und drücken die Daumen für das Mündliche!

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