Erfolg im Klageverfahren – 2. Staatsexamen Jura, Berlin

Wir konnten vor dem Verwaltungsgericht Berlin einen Vergleich erzielen, der die Neubewertung einer Klausur des 2. Staatsexamens durch zwei neue Prüfer ermöglicht. Das Gericht hat in einem per Videokonferenz geführten Erörterungstermin Bewertungsfehler in einer Klausur eindeutig feststellen können. Durch ein stattgebenden Urteil hätten wir allerdings nur die Neubewertung durch die selber Prüfer unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erreichen können. Dies führt nicht selten zum gleichen Ergebnis ohne Anhebung der Punkte. Daher wird die Klausur nun unter Sicherung des bisherigen Ergebnisses (Verböserungsverbot) durch zwei neue und unabhängige Prüfer erneut bewertet. Wir erhoffen uns dadurch eine Besserbewertung der Prüfungsleistung. Sollte diese wider Erwarten nicht eintreten, wäre die Neubewertung wiederum angreifbar.

Nach 5 Jahren Rechtsstreit – dienstliche Beurteilung eines Lehrers von 9 auf 11 Punkte angehoben

Diese Woche war es nun soweit. Nach vielen Jahren mit vielen Zwischenerfolgen und kleineren Rückschlägen konnten wir vor dem Verwaltungsgericht Kassel für unseren Mandanten einen Vergleich abschließen, der die Note für seinen dienstliche Beurteilung von 9 auf 11 Punkten beinhaltet. Zudem wird der inkriminierte Beitrag eines Vorgesetzten nicht in die Personalakte aufgenommen. Auch wenn wir die anvisierten 12 Punkte nicht erreicht haben, ist dieses Ergebnis – auch für unseren Mandanten – als Erfolg zu werten.

Erfolg bei Prüfungsanfechtung, 1. Staatsexamen Jura Niedersachen

Einen Zwischenerfolg konnten wir bei einer Prüfungsanfechtung des ersten Staatsexamens in Niedersachsen erzielen. Unser Mandant ist mit zwei fehlenden Punkten durchgefallen. Eine Klausur von drei angefochtenen Prüfungsleistungen wurde nun im Rahmen des Widerspruchsverfahrens angehoben. Da dieser Zwischenerfolg zur Zulassung zur mündlichen Prüfung nicht ausreicht, werden wir den fehlenden Punkt im Klageverfahren verfolgen.

Erfolg bei Prüfungsanfechtung – Klausur zwar angehoben, Ziel aber nicht erreicht – 1. Staatsexamen Jura

Bei einer Prüfungsanfechtung des 1. Staatsexamens Jura in Baden-Württemberg hatten wir nur teilweise Erfolg. Zwar wurde eine der angefochtenen Klausuren angehoben, dennoch reichte es nicht für die Voraussetzungen zur Zulassung zur mündlichen Prüfung.

So zeigt sich erneut, dass entgegen häufig geäußerter Ansicht, eine Prüfungsanfechtung durchaus erfolgswahrscheinlich sein kann. Wenn allerdings viele Punkte fehlen, sinken diese Wahrscheinlichkeiten statistisch.

Die Überprüfung, ob die fehlenden Punkte nun klageweise durchgesetzt werden, erfolgt in den nächsten Tagen.

Klausur nicht gewertet, weil zu spät abgegeben – Erfolg im Klageverfahren, 2. Staatsexamen Jura

Unser Mandat gab seine Klausur des zweiten Staatsexamens am dritten Prüfungstag 30 Sekunden zu spät ab. Die Aufsicht teilte ihm daraufhin mit, dass die Klausur nicht zur Wertung genommen werden würde. Dieses Aussage wurde dann tatsächlich auch so beschieden.

Grundsätzlich ist unter dem Gesichtspunkt der Chancengleichheit die rechtzeitige Abgabe der schriftlichen Prüfungsleistung richtig und erforderlich. Bei unserem Mandanten bestand allerdings die Besonderheit, dass er unter einem sog. “Tic (Begriffserklärung ->)” leidet. Er muss nach dem Fertigstellen von etwas Geschriebenem noch einmal die Seiten mit seinem Kugelschreiber antippen. Dies hat er auch in dieser Klausur getan und damit Zeit verloren, die ihm am Ende fehlte, um die Klausur rechtzeitig abzugeben. Im Rahmen des Klageverfahrens konnten wir in den Originalklausuren die Spuren dieses Antippens nachweisen. Zudem lag ein ausführliches Arztgutachten zu dem Krankheitsbild unseres Mandanten vor. Er hatte damit durch die verspätete Abgabe keinen Vorteil vor anderen Prüflingen, sondern hätte wahrscheinlich sogar eine Schreibzeitverlängerung beantragen können. Die Klausur wird nach dem gerichtlichen Vergleich in die Bewertung genommen.

Staatliche Pflichtfachprüfung erfolgreich angefochten – Ziel aber nicht erreicht

Auch so kann es gehen: Wir haben zwei Klausuren des 1. Staatsexamens in NRW erfolgreich angefochten. Die Z II (von 4 auf 5 Punkte) erhielt einen weiteren Punkt und die Ö II sogar zwei weitere Punkte (von 2 auf 4 Punkte). Trotz des Zwischenerfolges reicht die Anhebung nicht, um die Voraussetzungen für die Zulassung zur mündlichen Prüfung zu erreichen. Ob die noch fehlenden Punkte im Rahmen eines Klageverfahrens angestrebt werden, bleibt noch zu klären.

Kurioser Erfolg bei Prüfungsanfechtung – 2. Staatsexamen Hamburg

In diesem Fall war einiges kurios, aber wir wollen uns auf das Wesentliche konzentrieren. Fehler passieren und wir haben das Problem in gewohnt vertrauensvoller Zusammenarbeit lösen können. Hier ist auch einmal das GPA zu loben, das uns unverzüglich über einen Fehler informiert und diesen korrigiert hat. Am Ende stand unsere Mandantin bei einer Klausur statt mit 11 Punkten vom Erstprüfer und 6 Punkten vom Zweitprüfer mit 2 x 11 Punkten da. Die Frage ist natürlich nun, wie sich dieser Fehler eventuell auf die Bewertung in der mündlichen Prüfung ausgewirkt hat, da davon auszugehen ist, dass die Vorbenotung Einfluss auf die Leistungseinschätzung durch die Prüfungskommission hat. Auch diese Frage werden wir klären.

Heilpraktikerprüfung erfolgreich angefochten – Wiederholung erwirkt

Durch eine falsch besetzte Prüfungskommission war die Heilpraktikerprüfung erfolgreich anfechtbar. Natürlich ist es unbefriedigend, eine mittlerweile sehr anspruchsvolle Prüfung erneut zu machen. Es ist aber besser, als eine rechtswidrige Prüfung abzulegen. Bei einem Verfahrensfehler erreichen wir allerdings keine Neubewertung, sondern lediglich eine Aufhebung der Bewertung. Die Prüfung ist daher erneut abzulegen. Prüfungskosten entstehen dadurch nicht.

Erfolg vor dem Verwaltungsgericht Hannover – Masterarbeit muss neu bewertet werden

Die Europameisterschaft läuft erfolgreich (Stand 19. Juni 2024) und passend dazu gab es heute ein erfolgreiches Auswärtsspiel gegen die Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst Hildesheim/Holzminden/Göttingen (HAWK) vor dem Verwaltungsgericht Hannover. Die Benotung der Masterarbeit unserer Mandantin ist entgegen der – nach unserer Auffassung – eindeutigen Regelung in der speziellen Prüfungsordnung nur von einer der beiden Prüferinnen begründet worden. Die zweite Prüferin hat lediglich ihre Unterschrift unter das Erstgutachten gesetzt. Da sich die Gegenseite auf keinen Vergleich einlassen wollte, hat das Gericht direkt nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung das Urteil verkündet (sog. Stuhlurteil). Dieses verpflichtet die HAWK zur Neubewertung durch zwei neue Prüfende. Eine Neubewertung durch die ursprünglichen Prüferinnen kam nicht in Betracht, da es von vornherein an einer ordnungsgemäßen Bewertung fehlte.

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