Erfolgreiche Prüfungsanfechtung – 1. Staatsexamen Jura Hamburg

Es fehlte eine bestandene Klausur zum Bestehen. Diese konnten wir durch eine Prüfungsanfechtung mit entsprechender Begründung für unseren Mandanten nun erreichen. Bereits im Widerspruchsverfahren hatten wir somit Erfolg und wünschen unserem Mandanten alles Gute für die mündliche Prüfung.

Antrag auf Drittversuch erfolgreich – Mandantin darf Prüfung erneut ablegen

Unmittelbar vor der dem Ablegen ihrer Prüfung verstarb ein naher Angehöriger unserer Mandantin. Sie legte die Prüfung ab und brauchte eine gewisse Zeit, um sich zu erholen. Erst nach zwei Wochen und nach Bekanntgabe des Ergebnisses wandte sie sich an uns. Das Prüfungsamt warf ihr dann -nicht ganz unberechtigt – vor, nicht unverzüglich den Rücktritt wegen unerkannter Prüfungsunfähigkeit gestellt zu haben. Wir konnten nun dem Prüfungsamt mit entsprechenden Argumenten und Nachweisen deutlich machen, dass es für unsere Mandanten auch aus prüfungsrechtlicher Sicht nicht möglich war, früher den Rücktritt zu erklären. Ein Verstoß gegen die Chancengleichheit und den Gleichbehandlungsgrundsatz konnte wir so aus Weg räumen. Wir drücken die Daumen für den Wiederholungsversuch!

Klage erfolgreich – Zweites Staatsexamen Jura – VG Köln

Erneut haben wir vor dem Verwaltungsgericht Köln erfolgreich die Neubewertung unter der Rechtsaufassung des Gerichts erreicht. Es ging dabei um das Nichtbestehen des 2. juristischen Staatsexamens. Die Korrektorin warf unserem Mandanten vor, er habe lediglich stichpunktartig die Lösung vorangetrieben. Diese Bemängelung konnten wir (leider erst) im Klageverfahren erfolgreich widerlegen, da unser Mandant die Sätze ausformuliert hat.

Gerichtlicher Erfolg bei Steuerberaterexamen Hessen

Wie schon vor einiger Zeit berichten (hier lesen…) kam es offenbar beim Überdenkungsverfahren zum Steuerberaterexamen unserer Mandantin zu keiner getrennt von einander durchgeführten Überprüfung der Bewertung. Es spricht sogar einiges dafür, dass die Steuerberaterkammer auf den Wortlaut der Stellungnahmen der Prüferinnen Einfluss genommen hat. Nach dem uns nun vorliegenden Urteil vom 17.12.2024 wird die betreffende Prüfungsleistung nach der Rechtsauffassung des Gerichts durch ein neues Prüferpaar bewertet werden.

Erfolgreiche Prüfungsanfechtung im 2. Staatsexamen Jura in Hessen

Einen erfreulichen Erfolg bei einer Prüfungsanfechtung (Widerspruch gegen mehrere Klausuren des 2. Staatsexamens) konnten wir in Hessen feiern. Eine Klausur wurde um einen Punkt angehoben, was in diesem Fall gleichbedeutend mit dem Erreichen der Zulassung zur mündlichen Prüfung ist. Wir gratulieren und drücken die Daumen für das Mündliche!

Erfolgreiche Prüfungsanfechtung im Klageverfahren – 1. Staatsexamen Jura Hessen

Im Gerichtsverfahren nach erfolglosem Widerspruchsverfahren kam es zu einem außergerichtlichen Vergleich zwischen den Parteien und der Neubewertung von zwei Klausuren. Nach Neubewertung dieser beiden Klausuren erfolgte bei einer Klausur eine Höherbewertung um einen Punkt. Dies reichte unserer Mandantin, um nunmehr zur mündlichen Prüfung zugelassen zu werden. Die Freude im neuen Jahr war groß und wir drücken unserer Mandantin für die mündliche Prüfung alles Daumen.

teilweise textgleiche Voten – gerichtlicher Erfolg gegen Steuerberaterkammer Hessen

Wir konnten für unsere Mandantin vor dem Hessischem Finanzgericht eine Neubewertung durch zwei neue Prüfer erstreiten. Nach einer  Zeugenvernehmung konnte nicht nachvollziehbar erklärt werden, warum die Voten im Überdenkungsverfahren teilweise inhaltsgleich lauteten. Sogar Rechtschreibfehler waren identisch. Auch die Formatierung der beiden Voten waren deckungsgleich. Uns liegen zwar noch nicht die Entscheidungsgründe des Gerichts vor, aber es scheint unmöglich, dass die beiden Prüferinnen das Überdenkungsverfahren ohne Absprache oder Einflussnahme durchgeführt haben. Nach Erhalt der Entscheidungsgründe werden wir weiter darüber berichten.

Erfolg im Klageverfahren – 2. Staatsexamen Jura, Berlin

Wir konnten vor dem Verwaltungsgericht Berlin einen Vergleich erzielen, der die Neubewertung einer Klausur des 2. Staatsexamens durch zwei neue Prüfer ermöglicht. Das Gericht hat in einem per Videokonferenz geführten Erörterungstermin Bewertungsfehler in einer Klausur eindeutig feststellen können. Durch ein stattgebenden Urteil hätten wir allerdings nur die Neubewertung durch die selber Prüfer unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erreichen können. Dies führt nicht selten zum gleichen Ergebnis ohne Anhebung der Punkte. Daher wird die Klausur nun unter Sicherung des bisherigen Ergebnisses (Verböserungsverbot) durch zwei neue und unabhängige Prüfer erneut bewertet. Wir erhoffen uns dadurch eine Besserbewertung der Prüfungsleistung. Sollte diese wider Erwarten nicht eintreten, wäre die Neubewertung wiederum angreifbar.

Nach 5 Jahren Rechtsstreit – dienstliche Beurteilung eines Lehrers von 9 auf 11 Punkte angehoben

Diese Woche war es nun soweit. Nach vielen Jahren mit vielen Zwischenerfolgen und kleineren Rückschlägen konnten wir vor dem Verwaltungsgericht Kassel für unseren Mandanten einen Vergleich abschließen, der die Note für seinen dienstliche Beurteilung von 9 auf 11 Punkten beinhaltet. Zudem wird der inkriminierte Beitrag eines Vorgesetzten nicht in die Personalakte aufgenommen. Auch wenn wir die anvisierten 12 Punkte nicht erreicht haben, ist dieses Ergebnis – auch für unseren Mandanten – als Erfolg zu werten.

Erfolg bei Prüfungsanfechtung, 1. Staatsexamen Jura Niedersachen

Einen Zwischenerfolg konnten wir bei einer Prüfungsanfechtung des ersten Staatsexamens in Niedersachsen erzielen. Unser Mandant ist mit zwei fehlenden Punkten durchgefallen. Eine Klausur von drei angefochtenen Prüfungsleistungen wurde nun im Rahmen des Widerspruchsverfahrens angehoben. Da dieser Zwischenerfolg zur Zulassung zur mündlichen Prüfung nicht ausreicht, werden wir den fehlenden Punkt im Klageverfahren verfolgen.

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