Erfolg bei Widerspruch im Studienfach “Soziale Arbeit B.A.” – Fernhochschule

Unsere Mandantin wurde durch ein Schreiben einer Fernuniversität fälschlicherweise darüber informiert, sie könne ihr Studium aufgrund des Nichtbestehens nicht fortsetzen. Alleine aus diesem Grund ist sie nicht zur Wiederholungsprüfung gegangen, der dann als ebenfalls “nicht bestanden” gewertet wurde. Danach wäre sie tatsächlich endgültig durchgefallen und die Exmatrikulation hätte gedroht. Unsere Mandantin blieb mit ihrem Vortrag bei der Hochschule erfolglos. Wir konnten dagegen recht einfach das “Missverständnis” aufklären und ihr den Wiederholungsversuch so verschaffen.

Härtefallantrag in Niedersachsen mit Erfolg

Es ist keine Selbstverständlichkeit und das mit guten Grund. Härtefälle, bzw. Anträge auf einen zweiten Wiederholungsversuch im zweiten Staatsexamen sollen die Ausnahme sein. Aber wenn, wie bei unserer Mandantin, wirklich alles gegen ihre Prüfungsfähigkeit sprach, musste der Antrag auf Wiederholung gewährt werden. Es war eine gute Nachricht für uns und noch besser für unsere Mandantin. Wir drücken dir Daumen!