Wiederholungsmöglichkeit durchgesetzt – 2. Staatsexamen Recht, Berlin

Nach zweimaligem Nichtbestehen drohte unserem Mandanten der endgültige Prüfungs­verlust. Durch einen umfassend begründeten Antrag auf Wiederholungs­zulassung im Härtefall konnte eine dritte Prüfungs­chance erwirkt werden. Die Behörde erkannte unsere Argumentation an und genehmigte die Wiederholung.