Wiederholungsmöglichkeit durchgesetzt – 2. Staatsexamen Recht, Berlin
Nach zweimaligem Nichtbestehen drohte unserem Mandanten der endgültige Prüfungsverlust. Durch einen umfassend begründeten Antrag auf Wiederholungszulassung im Härtefall konnte eine dritte Prüfungschance erwirkt werden. Die Behörde erkannte unsere Argumentation an und genehmigte die Wiederholung.