Erfolg (2 Punkte mehr) bei Prüfungsanfechtung – zweites Staatsexamen Jura

Nun haben wir den Salat: 2 Punkte gewonnen bei der erfolgreichen Prüfungsanfechtung des zweiten juristischen Staatsexamens unseres Mandanten. Dadurch erreicht unser Mandant die Gesamtdurchschnittspunktzahl von 9,97 Punkten. Wir wollten natürlich die 10 Punkte im Durchschnitt erreichen. Noch haben wir die Möglichkeit der Stellungnahme und werden sehen, ob wir noch einmal nachlegen. Insgesamt natürlich ein Erfolg, aber knapp das Ziel nicht erreicht, ist natürlich immer noch “nicht erreicht”. Update folgt.

Keine ordnungsgemäße Bekanntgabe – Frist für Widerspruch nicht verpasst

Verwaltungsakte müssen ordnungsgemäß zugestellt werden. Die Frist für einen Rechtsbehelf fängt erst ab Zustellung an zu laufen. Wenn eine Sendung aufgegeben wird, wird in der Regel angenommen, dass diese spätestens am 3. Tag den Empfänger erreicht hat. In diesem Fall konnten wir allerdings nachweisen, dass das Prüfungsamt den Bescheid falsch adressiert hat. Der Bescheid musste erneut zugestellt und bekanntgegeben und der Widerspruch konnte durch uns noch fristgereicht eingelegt werden.