Unglaubliches Ende eines haltlosen Vorwurfs – zu spätes Abgeben einer Klausur im 1. Staatsexamen Jura

In einem Gerichtsverfahren in Mainz bzgl. eines ersten Staatsexamen konnten wir nachweisen, dass unser Mandant seine Klausur nicht zu spät abgegeben hat. Ihm wurde vorgeworfen, er habe seine Klausur nach Ende der Bearbeitungszeit noch nummeriert. Wir konnten belegen, dass das Antippen der einzelnen Seiten lediglich einen pathologischer “Tick” darstellte. Seine Prüfungsleistung wird nun einer Bewertung zugeführt.

Neukorrektur unmöglich durch Tod des Korrektors – 1. Staatsexamen Jura

Ein vollkommen außergewöhnlicher Fall in Greifswald führte zu einer positiven Neubewertung einer Klausur, da der Erstkorrektor während des Widerspruchsverfahrens verstarb. Am Ende traurig, aber für den Mandanten persönlich bedeutete dies die Zulassung zur mündlichen Prüfung.

Lehramtsprüfung mit Erfolg angefochten – Verfahrensfehler

In der erste Staatsprüfung für Lehrämter kam es bei unserem Mandanten zu einer Unregelmäßigkeit bei der Ablegung der Prüfungsleistung. Er hat dies zum Glück unverzüglich gerügt, so dass das Durchsetzen eine Wiederholungsversuchs zwar nicht gerne, aber immerhin innerhalb von 3 Monaten zugesagt wurde.

Merke: Mögliche Verfahrensfehler bitte immer unverzüglich und zu Protokoll rügen.

IHK-Prüfung – Erfolg im Klageverfahren

Wir konnten wiederholt erfolgreich Prüfungsordnungen der IHK angreifen, da diese zum Teil rechtswidrig sind. Das bedeutet für unseren Mandanten, dass er seine letztmalig nicht bestandene Prüfung wiederholen darf.

Onlineklausur zu spät abgegeben – dennoch bewertet

Wir haben einen Erfolg in einem Widerspruchverfahren erzielt, bei dem es darum ging, dass unsere Mandantin ihre Prüfungsleistung angeblich zu spät in das Onlinepostfach hochgeladen hat. Tatsächlich konnten wir zur Logdaten belegen, dass sie entgegen der Behauptung, exakt 2 Minuten vor Fristablauf die Leistung rechtzeitig hochgeladen hat.