Gerichtlicher Erfolg bei Steuerberaterexamen Hessen

Wie schon vor einiger Zeit berichten (hier lesen…) kam es offenbar beim Überdenkungsverfahren zum Steuerberaterexamen unserer Mandantin zu keiner getrennt von einander durchgeführten Überprüfung der Bewertung. Es spricht sogar einiges dafür, dass die Steuerberaterkammer auf den Wortlaut der Stellungnahmen der Prüferinnen Einfluss genommen hat. Nach dem uns nun vorliegenden Urteil vom 17.12.2024 wird die betreffende Prüfungsleistung nach der Rechtsauffassung des Gerichts durch ein neues Prüferpaar bewertet werden.

teilweise textgleiche Voten – gerichtlicher Erfolg gegen Steuerberaterkammer Hessen

Wir konnten für unsere Mandantin vor dem Hessischem Finanzgericht eine Neubewertung durch zwei neue Prüfer erstreiten. Nach einer  Zeugenvernehmung konnte nicht nachvollziehbar erklärt werden, warum die Voten im Überdenkungsverfahren teilweise inhaltsgleich lauteten. Sogar Rechtschreibfehler waren identisch. Auch die Formatierung der beiden Voten waren deckungsgleich. Uns liegen zwar noch nicht die Entscheidungsgründe des Gerichts vor, aber es scheint unmöglich, dass die beiden Prüferinnen das Überdenkungsverfahren ohne Absprache oder Einflussnahme durchgeführt haben. Nach Erhalt der Entscheidungsgründe werden wir weiter darüber berichten.

Erfolgreiche Remonstration – HU Berlin. Bescheid über endgültiges Nichtbestehen aufgehoben

In diesem Verfahren haben wir mit unserer Remonstrationsbegründung erreicht, dass der Prüfer seine ursprüngliche Bewertung einer universitären Klausur im Rahmen des Jurastudiums von 3 auf 4 Punkte anhob. Zwar sah der Prüfer weiterhin erhebliche Mängel, konnte aber offenbar aufgrund der Bewertungsrügen zumindest im Überdenkungsverfahren seinen Bewertungsspielraum erneut ausüben. Unsere Mandantin und auch wir freuen uns über die erfolgreiche Prüfungsanfechtung.

Steuerberaterprüfung – erfolgreiches Überdenkungsverfahren

In diesem Überdenkungsverfahren einer Steuerberaterprüfung nach § 29 DVStB war im Grunde nicht viel zu tun. Unser Mandant hatte in seinem Wiederholungsversuch mit 2 fehlenden Punkten nicht bestanden und kam einen Tag vor Fristablauf mit seinen Unterlagen zu uns. Da eine substantiierte Begründung nicht mehr möglich war, haben wir – was wir immer als erstes machen – die einzelnen Punkte der Aufgaben zusammengezählt. Und siehe da, die Prüfer haben sich um ganze 5 Punkte verzählt.