teilweise textgleiche Voten – gerichtlicher Erfolg gegen Steuerberaterkammer Hessen

Wir konnten für unsere Mandantin vor dem Hessischem Finanzgericht eine Neubewertung durch zwei neue Prüfer erstreiten. Nach einer  Zeugenvernehmung konnte nicht nachvollziehbar erklärt werden, warum die Voten im Überdenkungsverfahren teilweise inhaltsgleich lauteten. Sogar Rechtschreibfehler waren identisch. Auch die Formatierung der beiden Voten waren deckungsgleich. Uns liegen zwar noch nicht die Entscheidungsgründe des Gerichts vor, aber es scheint unmöglich, dass die beiden Prüferinnen das Überdenkungsverfahren ohne Absprache oder Einflussnahme durchgeführt haben. Nach Erhalt der Entscheidungsgründe werden wir weiter darüber berichten.

Steuerberaterprüfung – erfolgreiches Überdenkungsverfahren

In diesem Überdenkungsverfahren einer Steuerberaterprüfung nach § 29 DVStB war im Grunde nicht viel zu tun. Unser Mandant hatte in seinem Wiederholungsversuch mit 2 fehlenden Punkten nicht bestanden und kam einen Tag vor Fristablauf mit seinen Unterlagen zu uns. Da eine substantiierte Begründung nicht mehr möglich war, haben wir – was wir immer als erstes machen – die einzelnen Punkte der Aufgaben zusammengezählt. Und siehe da, die Prüfer haben sich um ganze 5 Punkte verzählt.