Vergleich vor dem Verwaltungsgericht Berlin – Rücktritt vom zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung – Medizin

Ein zwei Jahre andauernder Rechtsstreit hat gestern vor dem Verwaltungsgericht Berlin ein positives Ende genommen. Wir konnten – auch Dank des Entgegenkommens des Landesamts für Gesundheit und Soziales Berlin – einen Vergleich erzielen, der unserer Mandantin zwei weitere Prüfungsversuche für den zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung gewährt. Vorher war das gesamte Studium durch einen Bescheid zum endgültigen Nichtbestehen in Gefahr. Dieser Bescheid hätte bedeutet, dass unsere Mandantin auch nach einem erneuten Studium der Medizin die Prüfung nicht mehr hätte ablegen können.

Dem Fall zugrunde lagen mehrere nicht gewährte Rücktritte von der betreffenden Prüfung.

Erneut erfolgreicher Rücktritt wegen unerkannter Prüfungsunfähigkeit

Wir konnten erneut für unsere Mandantschaft einen Rücktritt wegen unerkannter Prüfungsunfähigkeit erfolgreich begleiten. In diesem Fall sind wir im Hintergrund geblieben und haben im Verfahren beraten und Schreiben nach uns vorliegenden Angaben vorbereitet. Auch bezüglich erforderlicher Nachweise konnten wir hilfreich zur Seite stehen. Am Ende freuen wir uns, dass unsere Mandantin trotz bereits erfolgter Exmatrikulation nun doch noch einen Prüfungsversuch erhalten hat.

Rechtfertigt “Sexsucht” zum Rücktritt wegen unerkannter Püfungsunfähigkeit?

Unser Mandant übersandte uns den Ergebnisbescheid seines ersten Staatsexamen Jura. Es fehlten über 5 Punkte und eine Anfechtung erschien nicht zielführend. Im weitere Gespräch über die Möglichkeiten offenbarte sich unser Mandant, dass er unter Sexsucht leide und die Aufsichtsperson an den ersten 3 Prüfungstagen seine Konzentration erheblich beeinträchtigt habe. Durch veranlasste Untersuchungen bestätigte sich später, allerdings erst im Gerichtsverfahren, dass unser Mandant unter einer unerkannten ADHS-Erkrankung im Erwachsenenalter litt. Dies führte dann schließlich tatsächlich zum erfolgreichen Rücktritt wegen unerkannter Prüfungsunfähigkeit.

Erfolgreicher Rücktritt wegen unerkannter Prüfungsunfähigkeit

Der Rücktritt wegen unerkannter Prüfungsunfähigkeit gehört mit Sicherheit zu den aufwendigsten Vorhaben im Prüfungsrecht. In den seltensten Fällen liegt wirklich eine unerkannte Prüfungsunfähigkeit vor. Problematisch wird es, wenn Mandanten selber bereits gegenüber dem Prüfungsamt Angaben gemach haben. In diesen Fall haben wir den Fall direkt nach der Prüfung übernommen und konnten per fachärztlichen und amtsärztlichen Attesten die unerkannte Prüfungsunfähigkeit nachweisen.