Erfolg bei Intervention bzgl. eines Plagiatsvorwurfs – Dissertation

Im vorliegenden Fall entstand zwischen Hochschule und unserem Mandanten eine Auseinandersetzung bezüglich der Frage, ob die Schaubilder, die auf bestimmten Daten beruhten, plagiiert sind. Nach einer Intervention durch die Ombudsstelle konnte dieses Problem recht unkompliziert und für unseren Mandanten kostengünstig geklärt werden.

Bewertung von Masterthesis erfolgreich angefochten

Es ist noch kein Master vom Himmel gefallen. So auch in diesem Fall, bei dem unser Mandant mit der Bewertung seiner Masterthesis unzufrieden war. Er hatte sie zwar bestanden, benötigte aber für seine beruflichen Ziele, eine bessere Bewertung. Tatsächlich fanden sind in der Bewertung nicht nur formell, sondern auch inhaltlich mehrere Auffälligkeiten, die wir erfolgreich anfechten konnten. Den Aufhebungsbescheid mitsamt der neuen Bewertung haben wir an unseren Mandanten weiterleiten können. Auch wenn das anvisierte Punkteziel nicht erreicht werden konnte, war unser Mandant zufrieden. Die Kosten unsere Vertretung konnten wir zudem teilweise bei der Hochschule geltend machen.

Erfolg bei Widerspruch im Studienfach “Soziale Arbeit B.A.” – Fernhochschule

Unsere Mandantin wurde durch ein Schreiben einer Fernuniversität fälschlicherweise darüber informiert, sie könne ihr Studium aufgrund des Nichtbestehens nicht fortsetzen. Alleine aus diesem Grund ist sie nicht zur Wiederholungsprüfung gegangen, der dann als ebenfalls “nicht bestanden” gewertet wurde. Danach wäre sie tatsächlich endgültig durchgefallen und die Exmatrikulation hätte gedroht. Unsere Mandantin blieb mit ihrem Vortrag bei der Hochschule erfolglos. Wir konnten dagegen recht einfach das “Missverständnis” aufklären und ihr den Wiederholungsversuch so verschaffen.

Vergleich bzgl. mündlichem Teil der Prüfung in der Gesundheits- und Krankenpflege

Wir konnten für unsere Mandantin einen Vergleich bzgl. des mündlichen Teils der Prüfung in der Gesundheits- und Krankenpflege erzielen. Eine Besserbewertung der mündlichen Prüfung ist zwar nicht erfolgt, allerdings konnten wir durch einen Vergleich mit der Verwaltungsbehörde die Wiederholung der letztmalig nicht bestandenen Prüfung vereinbaren. Für diesen Wiederholungsversuch drücken wir die Daumen!

Bewertung von Bachelorthesis erfolgreich angefochten wegen Voreingenommenheit

Unverlierbar war dieser Fall unserer Mandantin, die zu uns kam und uns zwei Bewertungen ihrer Bachelorthesis vorlegte. In der Erstbewertung stand wörtlich “Frau Ö., die offenbar nicht deutsche Muttersprachlerin ist…”. Mit dieser Feststellung, die alleine auf dem Klang des Nachnamens unserer Mandantin fußte, führte zu einem nicht nachvollziehbaren Abzug in “Form und Ausdruck”. Der Zweitprüfer stellte sich ebenfalls vehement gegen diese Erstbewertung, so dass am Ende der Erstprüfer ausgewechselt wurde.

Unglaubliches Ende eines haltlosen Vorwurfs – zu spätes Abgeben einer Klausur im 1. Staatsexamen Jura

In einem Gerichtsverfahren in Mainz bzgl. eines ersten Staatsexamen konnten wir nachweisen, dass unser Mandant seine Klausur nicht zu spät abgegeben hat. Ihm wurde vorgeworfen, er habe seine Klausur nach Ende der Bearbeitungszeit noch nummeriert. Wir konnten belegen, dass das Antippen der einzelnen Seiten lediglich einen pathologischer “Tick” darstellte. Seine Prüfungsleistung wird nun einer Bewertung zugeführt.

IHK-Prüfung – Widerspruch mit Erfolg

Unsere Mandantin war mit der Bewertung Ihrer Prüfungsleistung zur Industriekauffrau nicht einverstanden. Zu Recht, wie sich nach Aktenübersendung und Widerspruchsbegründung herausstellte. Die Prüfer haben in zwei Aufgaben die Antwort unserer Mandantin als falsch bewertet, obwohl ihre Lösung richtig war. Wir konnten die IHK durch eigene Unterrichtsmaterialien überzeugen.

Härtefallantrag in Niedersachsen mit Erfolg

Es ist keine Selbstverständlichkeit und das mit guten Grund. Härtefälle, bzw. Anträge auf einen zweiten Wiederholungsversuch im zweiten Staatsexamen sollen die Ausnahme sein. Aber wenn, wie bei unserer Mandantin, wirklich alles gegen ihre Prüfungsfähigkeit sprach, musste der Antrag auf Wiederholung gewährt werden. Es war eine gute Nachricht für uns und noch besser für unsere Mandantin. Wir drücken dir Daumen!

Lehramtsprüfung mit Erfolg angefochten – Verfahrensfehler

In der erste Staatsprüfung für Lehrämter kam es bei unserem Mandanten zu einer Unregelmäßigkeit bei der Ablegung der Prüfungsleistung. Er hat dies zum Glück unverzüglich gerügt, so dass das Durchsetzen eine Wiederholungsversuchs zwar nicht gerne, aber immerhin innerhalb von 3 Monaten zugesagt wurde.

Merke: Mögliche Verfahrensfehler bitte immer unverzüglich und zu Protokoll rügen.

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