Aktuell: Ergebnisse 2. Staatsexamen Jura in Berlin/Brandenburg (GJPA) und HH/SH/Bremen (GPA)

Aktuell werden die Ergebnisse für das 2. Staatsexamen Jura in Berlin/Brandenburg (GJPA) und HH/SH/Bremen (GPA) veröffentlicht. Sollten Sie von dem Ergebnis negativ überrascht worden sein, melden Sie sich jederzeit bei uns. Wir können mithilfe eines Widerspruchs und Akteneinsicht Ihre Klausuren überprüfen und feststellen, ob prüfungsrechtlich relevante Bewertungsfehler vorliegen.

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Staatliche Pflichtfachprüfung erfolgreich angefochten – Ziel aber nicht erreicht

Auch so kann es gehen: Wir haben zwei Klausuren des 1. Staatsexamens in NRW erfolgreich angefochten. Die Z II (von 4 auf 5 Punkte) erhielt einen weiteren Punkt und die Ö II sogar zwei weitere Punkte (von 2 auf 4 Punkte). Trotz des Zwischenerfolges reicht die Anhebung nicht, um die Voraussetzungen für die Zulassung zur mündlichen Prüfung zu erreichen. Ob die noch fehlenden Punkte im Rahmen eines Klageverfahrens angestrebt werden, bleibt noch zu klären.

Heilpraktikerprüfung erfolgreich angefochten – Wiederholung erwirkt

Durch eine falsch besetzte Prüfungskommission war die Heilpraktikerprüfung erfolgreich anfechtbar. Natürlich ist es unbefriedigend, eine mittlerweile sehr anspruchsvolle Prüfung erneut zu machen. Es ist aber besser, als eine rechtswidrige Prüfung abzulegen. Bei einem Verfahrensfehler erreichen wir allerdings keine Neubewertung, sondern lediglich eine Aufhebung der Bewertung. Die Prüfung ist daher erneut abzulegen. Prüfungskosten entstehen dadurch nicht.

Seltener Erfolg in Bayern – 1. Staatsexamen Jura Prüfungsanfechtung mit Erfolg

Die Erfolgsquoten bei der Prüfungsanfechtung im ersten und zweiten Staatsexamen sind in Bayern leider nicht allzu hoch. Neben dem Nachprüfungsantrag ist in der Regel parallel das Klageverfahren anzustrengen und ruhend zu stellen. Nun hatten wir bereits im Nachprüfungsverfahren (vergleichbar mit dem Überdenkungsverfahren/Widerspruchsverfahren in den übrigen Bundesländern) Erfolg. Die Zulassung zur mündlichen Prüfung ist erreicht und wir drücken unserem Mandanten die Daumen für eine gute Prüfungskommission.

Bewertung von Masterthesis erfolgreich angefochten

Es ist noch kein Master vom Himmel gefallen. So auch in diesem Fall, bei dem unser Mandant mit der Bewertung seiner Masterthesis unzufrieden war. Er hatte sie zwar bestanden, benötigte aber für seine beruflichen Ziele, eine bessere Bewertung. Tatsächlich fanden sind in der Bewertung nicht nur formell, sondern auch inhaltlich mehrere Auffälligkeiten, die wir erfolgreich anfechten konnten. Den Aufhebungsbescheid mitsamt der neuen Bewertung haben wir an unseren Mandanten weiterleiten können. Auch wenn das anvisierte Punkteziel nicht erreicht werden konnte, war unser Mandant zufrieden. Die Kosten unsere Vertretung konnten wir zudem teilweise bei der Hochschule geltend machen.

Erfolg bei Widerspruch im Studienfach “Soziale Arbeit B.A.” – Fernhochschule

Unsere Mandantin wurde durch ein Schreiben einer Fernuniversität fälschlicherweise darüber informiert, sie könne ihr Studium aufgrund des Nichtbestehens nicht fortsetzen. Alleine aus diesem Grund ist sie nicht zur Wiederholungsprüfung gegangen, der dann als ebenfalls “nicht bestanden” gewertet wurde. Danach wäre sie tatsächlich endgültig durchgefallen und die Exmatrikulation hätte gedroht. Unsere Mandantin blieb mit ihrem Vortrag bei der Hochschule erfolglos. Wir konnten dagegen recht einfach das “Missverständnis” aufklären und ihr den Wiederholungsversuch so verschaffen.

Vergleich bzgl. mündlichem Teil der Prüfung in der Gesundheits- und Krankenpflege

Wir konnten für unsere Mandantin einen Vergleich bzgl. des mündlichen Teils der Prüfung in der Gesundheits- und Krankenpflege erzielen. Eine Besserbewertung der mündlichen Prüfung ist zwar nicht erfolgt, allerdings konnten wir durch einen Vergleich mit der Verwaltungsbehörde die Wiederholung der letztmalig nicht bestandenen Prüfung vereinbaren. Für diesen Wiederholungsversuch drücken wir die Daumen!

Erfolgreiche Prüfungsanfechtung in Thüringen – 2. Staatsexamen Jura

Heute erhielten wir mit Freude den Änderungsbescheid aus Thüringen für unsere Mandantin, die zunächst nicht die erforderliche Punktzahl zur Zulassung zur mündlichen Prüfung des 2. juristischen Staatsexamens erreichte. Ihr fehlte ein ganzer Punkt eines Korrektors, bzw. 0,5 Punkte in irgendeiner Klausur. Eine angefochtene Klausur wurde nun nach unseren Bewertungsrügen angehoben und unsere Mandantin zur mündlichen Prüfung zugelassen.

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