Erfolg im Widerspruchsverfahren – 2. juristischen Staatsexamens

Wir konnten erneut einen Erfolg im Rahmen einer Anfechtung im Widerspruchsverfahren des 2. juristischen Staatsexamens erreichen. Es fehlte ein Punkt in irgendeiner Klausur zum Bestehen. Nachdem wir bei 3 Klausuren Bewertungsfehler ausmachen konnten, wurde bei einer Klausur die Bewertung angehoben. Der ursprüngliche Nichtbestehensbescheid wurde aufgehoben und unser Mandant erhielt die Zulassung zur mündlichen Prüfung.

1. Staatsexamen Jura, Prüfungsanfechtung erfolgreich

Erneut konnten wir einen Erfolg bei einer Prüfungsanfechtung im Rahmen des ersten Staatsexamens Jura erreichen. Nach erfolgter Widerspruchsbegründung wurde die Bewertung einer Klausur von drei auf vier Punkten angehoben, was für unsere Mandantin bedeutete, dass sie für die mündliche Prüfung zugelassen werden würde.

Jura Hausarbeit – Remonstration erfolgreich

Remonstrationen müssen je nach Prüfungsordnung zeitnah in einer bestimmten Frist substantiierte begründet werden. Für unsere Mandantin konnten wir 2 Bewertungsfehler erfolgreich geltend machen und die Bewertung um einen Punkt zum Bestehen anheben.

Nichtbewertung wegen angeblicher Täuschung abgewehrt – Erfolg bei Prüfungsanfechtung

Die Prüfungsleistung unseres Mandanten beim 2. Staatsexamen Jura sollte wegen eines angeblichen Täuschungsversuchs nicht gewertet werden, da er sich ohne Entschuldigung von seinem Platz wegbewegt haben soll. Tatsächlich sprach ihn eine Aufsicht auf dem Gang zum Ausgang an. Allerdings wollte unser Mandant nur zur Türaufsicht gehen, um sich eine Entschuldigung für einen “Toilettengang” geben zu lassen. Am Ende “viel Lärm um nichts”, die Klausur wurde bewertet.

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