Aktuell: Ergebnisse 2. Staatsexamen Jura in Berlin/Brandenburg (GJPA) und HH/SH/Bremen (GPA)

Aktuell werden die Ergebnisse für das 2. Staatsexamen Jura in Berlin/Brandenburg (GJPA) und HH/SH/Bremen (GPA) veröffentlicht. Sollten Sie von dem Ergebnis negativ überrascht worden sein, melden Sie sich jederzeit bei uns. Wir können mithilfe eines Widerspruchs und Akteneinsicht Ihre Klausuren überprüfen und feststellen, ob prüfungsrechtlich relevante Bewertungsfehler vorliegen.

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Staatliche Pflichtfachprüfung erfolgreich angefochten – Ziel aber nicht erreicht

Auch so kann es gehen: Wir haben zwei Klausuren des 1. Staatsexamens in NRW erfolgreich angefochten. Die Z II (von 4 auf 5 Punkte) erhielt einen weiteren Punkt und die Ö II sogar zwei weitere Punkte (von 2 auf 4 Punkte). Trotz des Zwischenerfolges reicht die Anhebung nicht, um die Voraussetzungen für die Zulassung zur mündlichen Prüfung zu erreichen. Ob die noch fehlenden Punkte im Rahmen eines Klageverfahrens angestrebt werden, bleibt noch zu klären.

Kurioser Erfolg bei Prüfungsanfechtung – 2. Staatsexamen Hamburg

In diesem Fall war einiges kurios, aber wir wollen uns auf das Wesentliche konzentrieren. Fehler passieren und wir haben das Problem in gewohnt vertrauensvoller Zusammenarbeit lösen können. Hier ist auch einmal das GPA zu loben, das uns unverzüglich über einen Fehler informiert und diesen korrigiert hat. Am Ende stand unsere Mandantin bei einer Klausur statt mit 11 Punkten vom Erstprüfer und 6 Punkten vom Zweitprüfer mit 2 x 11 Punkten da. Die Frage ist natürlich nun, wie sich dieser Fehler eventuell auf die Bewertung in der mündlichen Prüfung ausgewirkt hat, da davon auszugehen ist, dass die Vorbenotung Einfluss auf die Leistungseinschätzung durch die Prüfungskommission hat. Auch diese Frage werden wir klären.

Seltener Erfolg in Bayern – 1. Staatsexamen Jura Prüfungsanfechtung mit Erfolg

Die Erfolgsquoten bei der Prüfungsanfechtung im ersten und zweiten Staatsexamen sind in Bayern leider nicht allzu hoch. Neben dem Nachprüfungsantrag ist in der Regel parallel das Klageverfahren anzustrengen und ruhend zu stellen. Nun hatten wir bereits im Nachprüfungsverfahren (vergleichbar mit dem Überdenkungsverfahren/Widerspruchsverfahren in den übrigen Bundesländern) Erfolg. Die Zulassung zur mündlichen Prüfung ist erreicht und wir drücken unserem Mandanten die Daumen für eine gute Prüfungskommission.

Überdenkungsverfahren erfolgreich – Zweites Staatsexamen Jura

Im Überdenkungsverfahren, das dem Widerspruchsverfahren vorgeschaltet ist, haben die Prüfer in einer Klausur die Bewertung angehoben. Damit hat unsere Mandantin den erforderlichen Punktedurchschnitt zur Zulassung zur mündlichen Prüfung erreicht.

Erfolg bei Prüfungsanfechtung – staatliche Pflichtfachprüfung

Unsere Mandantin bestand die staatliche Pflichtfachprüfung (1. Staatsexamen Jura), wobei sie einen Punktedurchschnitt in den schriftlichen Prüfungsleistungen von 6 Punkten erreichte. Eine Klausur wurde mit 2 Punkten bewertet. Mit dieser Bewertung war unsere Mandantin nicht einverstanden und fühlte sich ungerecht bewertet. Zu Recht, wie sich nach unserer Widerspruchsbegründung herausstellte. Die betreffende Klausur wurde durch das Prüferpaar um 2 Punkte auf 4 Punkte angehoben.

Klage erfolgreich – 2. Staatsexamen Jura – Zulassung der Berufung abgelehnt

Für unsere Mandantin haben wir erfolgreich eine Klage auf Aufhebung des Ergebnisbescheides zum ersten juristischen Staatsexamen geführt. Zwei Klausuren sollten nach der Rechtsauffassung des Gerichts neu bewertet werden, da wir Bewertungsfehler nachweisen konnten. Der Gegner stellte daraufhin den Antrag auf Zulassung der Berufung, welcher jedoch nach unserer Antragserwiderung abgelehnt wurde.

Prüfungsanfechtung mit Erfolg – 1. Staatsexamen Jura

Für unseren Mandanten konnten wir mit nur einem gefundenen Bewertungsfehler die Bewertung seiner Klausur um einen Punkt anheben. Damit hat er die Zulassung zur mündlichen Prüfung erreicht und er kann innerhalb der nächsten 6 Monate sich zur mündlichen Prüfung melden.

Nach Auswechseln des Zweitprüfers – Erfolg bei Prüfungsanfechtung 1. Staatsexamen Jura

Unserer Mandantin fehlte ein Punkt in irgendeiner Klausur des 1. Staatsexamens. Wir haben drei Klausuren angefochten und bei einer hat  das Prüfungsamt eingesehen, dass ein Bewertungsfehler nicht auszuschließen war. Daher beauftragte das Prüfungsamt einen neuen Zweitprüfer, der dann – wie der Erstprüfer – zu einer angemessenen und damit für unsere Mandantin ausreichenden Bewertung führte. Sie ist nun zur mündlichen Prüfung geladen und wir drücken die Daumen!

Erfolgreiche Prüfungsanfechtung in Thüringen – 2. Staatsexamen Jura

Heute erhielten wir mit Freude den Änderungsbescheid aus Thüringen für unsere Mandantin, die zunächst nicht die erforderliche Punktzahl zur Zulassung zur mündlichen Prüfung des 2. juristischen Staatsexamens erreichte. Ihr fehlte ein ganzer Punkt eines Korrektors, bzw. 0,5 Punkte in irgendeiner Klausur. Eine angefochtene Klausur wurde nun nach unseren Bewertungsrügen angehoben und unsere Mandantin zur mündlichen Prüfung zugelassen.

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