Erfolgreiche Prüfungsanfechtung im Klageverfahren – 1. Staatsexamen Jura Hessen

Im Gerichtsverfahren nach erfolglosem Widerspruchsverfahren kam es zu einem außergerichtlichen Vergleich zwischen den Parteien und der Neubewertung von zwei Klausuren. Nach Neubewertung dieser beiden Klausuren erfolgte bei einer Klausur eine Höherbewertung um einen Punkt. Dies reichte unserer Mandantin, um nunmehr zur mündlichen Prüfung zugelassen zu werden. Die Freude im neuen Jahr war groß und wir drücken unserer Mandantin für die mündliche Prüfung alles Daumen.

Erfolg im Klageverfahren – 2. Staatsexamen Jura, Berlin

Wir konnten vor dem Verwaltungsgericht Berlin einen Vergleich erzielen, der die Neubewertung einer Klausur des 2. Staatsexamens durch zwei neue Prüfer ermöglicht. Das Gericht hat in einem per Videokonferenz geführten Erörterungstermin Bewertungsfehler in einer Klausur eindeutig feststellen können. Durch ein stattgebenden Urteil hätten wir allerdings nur die Neubewertung durch die selber Prüfer unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erreichen können. Dies führt nicht selten zum gleichen Ergebnis ohne Anhebung der Punkte. Daher wird die Klausur nun unter Sicherung des bisherigen Ergebnisses (Verböserungsverbot) durch zwei neue und unabhängige Prüfer erneut bewertet. Wir erhoffen uns dadurch eine Besserbewertung der Prüfungsleistung. Sollte diese wider Erwarten nicht eintreten, wäre die Neubewertung wiederum angreifbar.

Klage erfolgreich – 2. Staatsexamen Jura – Zulassung der Berufung abgelehnt

Für unsere Mandantin haben wir erfolgreich eine Klage auf Aufhebung des Ergebnisbescheides zum ersten juristischen Staatsexamen geführt. Zwei Klausuren sollten nach der Rechtsauffassung des Gerichts neu bewertet werden, da wir Bewertungsfehler nachweisen konnten. Der Gegner stellte daraufhin den Antrag auf Zulassung der Berufung, welcher jedoch nach unserer Antragserwiderung abgelehnt wurde.

Neukorrektur unmöglich durch Tod des Korrektors – 1. Staatsexamen Jura

Ein vollkommen außergewöhnlicher Fall in Greifswald führte zu einer positiven Neubewertung einer Klausur, da der Erstkorrektor während des Widerspruchsverfahrens verstarb. Am Ende traurig, aber für den Mandanten persönlich bedeutete dies die Zulassung zur mündlichen Prüfung.

2. Staatsexamen Jura – Ergebnis mit Prädikat nach Prüfungsanfechtung

Das Ziel dieses Verfahrens war nicht die Zulassung zur mündlichen Prüfung, sondern das Erreichen eines Prädikats. Nach unserer Widerspruchsbegründung vergaben die Prüfer 3 weitere Punkte, was exakt zur anvisierten Höherbewertung führte. Luxusprobleme, die wir gerne vertreten!