Erfolg bei mündlicher Prüfung – 2. Staatsexamen Jura

Eine Anfechtung der mündlichen Prüfung gestaltet sich in der Regel sehr schwer, da diese Prüfungsform mit “flüchtigen” Erinnerungen einhergeht. Prüfer haben zumeist keine umfangreichen Aufzeichnungen über die Prüfung, wozu sie auch grundsätzlich nicht verpflichtet sind. Die offiziellen Protokolle der mündlichen Prüfung sind überwiegend nichtssagend. So bedarf es schon eines ausführlichen und glaubhaften Gedächtnisprotokolls und der Aussagen von Mitprüflingen, um überhaupt eine Chance zu haben. Hierbei ist auch die Zeit eine Komponente, da sich Prüfer nach einer gewissen Zeit auf ihre fehlende Erinnerung berufen dürfen. In unserem Fall hatten wir das Glück, dass alles passte und wir mit glaubwürdigen Zeugen zumindest Zweifel an der Richtigkeit der Bewertung schüren konnten. Eine Besserbewertung kam allerdings nicht in Betracht, dafür aber erfreulicherweise eine Wiederholung.

Vergleich bzgl. mündlichem Teil der Prüfung in der Gesundheits- und Krankenpflege

Wir konnten für unsere Mandantin einen Vergleich bzgl. des mündlichen Teils der Prüfung in der Gesundheits- und Krankenpflege erzielen. Eine Besserbewertung der mündlichen Prüfung ist zwar nicht erfolgt, allerdings konnten wir durch einen Vergleich mit der Verwaltungsbehörde die Wiederholung der letztmalig nicht bestandenen Prüfung vereinbaren. Für diesen Wiederholungsversuch drücken wir die Daumen!

Mündliche Prüfung – 2. Staatsexamen Jura – Erinnerungen an nichts

In einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Baden- Württemberg konnten wir die Frage klären, wie lange sich wohl ein Prüfer an eine mündliche Prüfung erinnern muss. Dies führte im Umkehrschluss dazu, dass das Gericht die Aussagen der Zeugin verwarf, da es nicht davon ausging, dass sich eine Prüferin monatelang an eine mündliche Prüfung erinnern kann. Beweislastumkehr = neue mündliche Prüfung.

Neukorrektur unmöglich durch Tod des Korrektors – 1. Staatsexamen Jura

Ein vollkommen außergewöhnlicher Fall in Greifswald führte zu einer positiven Neubewertung einer Klausur, da der Erstkorrektor während des Widerspruchsverfahrens verstarb. Am Ende traurig, aber für den Mandanten persönlich bedeutete dies die Zulassung zur mündlichen Prüfung.

Abiturprüfung – mündliche Prüfung erfolgreich angefochten

Ein außergewöhnlicher Fall, den wir über 12 Monate begleitet haben. Unser Mandant legte eine mündliche Prüfung im Rahmen seiner Abiturprüfung ab. Im Zuge dieser Prüfung äußerte sich ein Prüfer mehrfach abfällig über die Haare unserer Mandanten, da diese offensichtlich ins Gesicht hingen. Es kam zu einem Wortwechsel zwischen unserem Mandanten und dem Prüfer. Am Ende konnten wir eine Voreingenommenheit des Prüfers belegen und unser Mandant hat mit etwas Zeitverzug unter neuen Prüfern schließlich sein Abitur bestanden.

Heilpraktikerprüfung – mündliche Prüfung erfolgreich angefochten

Heilpraktikerprüfungen sind per se speziell, da die Anforderungen an die Prüflinge überraschend hoch und die Prüfungskommissionen in der Regel recht streng sind. So kommt es auch nicht selten zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Kommission und Prüfling. In unserem Fall wurde die mündliche Prüfung durch eine Audioaufnahme offiziell mitgeschnitten, was die Prüfungsanfechtung deutlich erleichterte. Wir konnten zum einen Bewertungsfehler nachweisen und zum anderen Verfahrensfehler geltend machen. Dies führte aufgrund des Vorrangs von Verfahrensfehlern zu einer Wiederholung der mündlichen Prüfung vor einer neuen Kommission. Heute haben wir die Nachricht erhalten, dass unsere Mandantin bestanden hat. Glückwunsch!

Lehrprobe erfolgreich angefochten – Schüler helfen als Zeugen

Ein Fall, wie er nicht häufig vorkommt. Wir haben zwar viele Lehrproben, die wie anfechten, aber eine, bei der die ganze Klassen hinter unserer Mandantin steht, haben wir selten. So konnten wir im Widerspruchsverfahren nachweisen, dass unsere Mandantin entgegen der Angaben der Prüfungskommission keine Einhilfen erhalten hat und die Stundenplanung an den Vorstunden gehalten hat.

Prüfungsanfechtung Psychologie erfolgreich – Kandidatin darf wiederholen

Unsere Mandantin ist durch eine mündliche Prüfung gefallen und beauftragte uns damit, das Prüfungsverfahren zu überprüfen, um idealerweise eine Wiederholung zu erreichen. Nach erfolgter Akteneinsicht konnten wir nachweisen, dass die Prüfung von einem Prüfer abgenommen wurde, der nicht ordnungsgemäß geladen worden war. Das damit unter einem Verfahrensfehler leidende Prüfungsverfahren musste aufgehoben und nun wiederholt werden.

Mündliche Prüfung Medizin – Prüfungsanfechtung erfolgreich

Eine mündliche Prüfung anzufechten ist immer schwierig, da die Protokolle der mündlichen Prüfung in der Regel sehr spärlich sind. In diesem Fall konnten wir allerdings durch ein sehr sorgfältig vorbereitetes Gedächtnisprotokoll den Ablauf der mündlichen Prüfung minutiös darstellen. Ein Prüfer der Prüfungskommission hat in einem Punkt das Protokoll bestätigt und so dazu beigetragen, dass die Prüfungsanfechtung erfolgreich war. Eher eine Seltenheit, da mündliche Prüfungen in der Regel schwer angreifbar sind.