Erfolg bei Widerspruch im Studienfach „Soziale Arbeit B.A.“ – Fernhochschule

Unsere Mandantin wurde durch ein Schreiben einer Fernuniversität fälschlicherweise darüber informiert, sie könne ihr Studium aufgrund des Nichtbestehens nicht fortsetzen. Alleine aus diesem Grund ist sie nicht zur Wiederholungsprüfung gegangen, der dann als ebenfalls „nicht bestanden“ gewertet wurde. Danach wäre sie tatsächlich endgültig durchgefallen und die Exmatrikulation hätte gedroht. Unsere Mandantin blieb mit ihrem Vortrag bei der Hochschule erfolglos. Wir konnten dagegen recht einfach das „Missverständnis“ aufklären und ihr den Wiederholungsversuch so verschaffen.

Modulprüfung BWL – erfolgreiches Widerspruchsverfahren

BWL-Prüfungen kommen bei uns verhältnismäßig wenig vor, sind aber immer wieder spannend zu begleiten. In diesem Fall hat unser Mandant eine Statistik-Klausur nicht bestanden. Wir konnten durch Fachliteratur belegen, dass die Lösung unseres Mandanten vertretbar war. Zudem übersah der Prüfer einen sog. „Folgefehler“.