Erfolg vor dem Verwaltungsgericht Hannover – Masterarbeit muss neu bewertet werden

Die Europameisterschaft läuft erfolgreich (Stand 19. Juni 2024) und passend dazu gab es heute ein erfolgreiches Auswärtsspiel gegen die Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst Hildesheim/Holzminden/Göttingen (HAWK) vor dem Verwaltungsgericht Hannover. Die Benotung der Masterarbeit unserer Mandantin ist entgegen der – nach unserer Auffassung – eindeutigen Regelung in der speziellen Prüfungsordnung nur von einer der beiden Prüferinnen begründet worden. Die zweite Prüferin hat lediglich ihre Unterschrift unter das Erstgutachten gesetzt. Da sich die Gegenseite auf keinen Vergleich einlassen wollte, hat das Gericht direkt nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung das Urteil verkündet (sog. Stuhlurteil). Dieses verpflichtet die HAWK zur Neubewertung durch zwei neue Prüfende. Eine Neubewertung durch die ursprünglichen Prüferinnen kam nicht in Betracht, da es von vornherein an einer ordnungsgemäßen Bewertung fehlte.

Bewertung von Masterthesis erfolgreich angefochten

Es ist noch kein Master vom Himmel gefallen. So auch in diesem Fall, bei dem unser Mandant mit der Bewertung seiner Masterthesis unzufrieden war. Er hatte sie zwar bestanden, benötigte aber für seine beruflichen Ziele, eine bessere Bewertung. Tatsächlich fanden sind in der Bewertung nicht nur formell, sondern auch inhaltlich mehrere Auffälligkeiten, die wir erfolgreich anfechten konnten. Den Aufhebungsbescheid mitsamt der neuen Bewertung haben wir an unseren Mandanten weiterleiten können. Auch wenn das anvisierte Punkteziel nicht erreicht werden konnte, war unser Mandant zufrieden. Die Kosten unsere Vertretung konnten wir zudem teilweise bei der Hochschule geltend machen.