Heilpraktikerprüfung erfolgreich angefochten – Wiederholung erwirkt

Durch eine falsch besetzte Prüfungskommission war die Heilpraktikerprüfung erfolgreich anfechtbar. Natürlich ist es unbefriedigend, eine mittlerweile sehr anspruchsvolle Prüfung erneut zu machen. Es ist aber besser, als eine rechtswidrige Prüfung abzulegen. Bei einem Verfahrensfehler erreichen wir allerdings keine Neubewertung, sondern lediglich eine Aufhebung der Bewertung. Die Prüfung ist daher erneut abzulegen. Prüfungskosten entstehen dadurch nicht.