Vorwurf des Verstoßes gegen gute wissenschaftliche Praxis abgewendet

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, er habe im Rahmen seiner Dissertation nicht autorisierte Daten übernommen, die nicht Bestandteil seines Forschungsgegenstandes waren. Da diese Daten aufwändig in im Ausland liegenden Datenbanken ausgewertet werden mussten, befand sich unser Mandant in der misslichen Situation, seine beruflichen Zielen zunächst zurückzustellen. Nach circa sechs Monaten Datenanalyse konnten wir nachweisen, dass der Vorwurf des Verstoßes gegen die gute wissenschaftliche Praxis haltlos ist. Im schlimmsten Fall musste unser Mandant mit dem Entzug seines Dr.-Titels rechnen, was wir zum Glück abwenden konnten.