Erneut erfolgreicher Rücktritt wegen unerkannter Prüfungsunfähigkeit

Wir konnten erneut für unsere Mandantschaft einen Rücktritt wegen unerkannter Prüfungsunfähigkeit erfolgreich begleiten. In diesem Fall sind wir im Hintergrund geblieben und haben im Verfahren beraten und Schreiben nach uns vorliegenden Angaben vorbereitet. Auch bezüglich erforderlicher Nachweise konnten wir hilfreich zur Seite stehen. Am Ende freuen wir uns, dass unsere Mandantin trotz bereits erfolgter Exmatrikulation nun doch noch einen Prüfungsversuch erhalten hat.

Erfolg bei Widerspruch im Studienfach “Soziale Arbeit B.A.” – Fernhochschule

Unsere Mandantin wurde durch ein Schreiben einer Fernuniversität fälschlicherweise darüber informiert, sie könne ihr Studium aufgrund des Nichtbestehens nicht fortsetzen. Alleine aus diesem Grund ist sie nicht zur Wiederholungsprüfung gegangen, der dann als ebenfalls “nicht bestanden” gewertet wurde. Danach wäre sie tatsächlich endgültig durchgefallen und die Exmatrikulation hätte gedroht. Unsere Mandantin blieb mit ihrem Vortrag bei der Hochschule erfolglos. Wir konnten dagegen recht einfach das “Missverständnis” aufklären und ihr den Wiederholungsversuch so verschaffen.

Überschreiten der Regelstudiumszeit – Exmatrikulation verhindert

Das Überschreiten der Regelstudienzeit kann ab einer bestimmten Dauer dazu führen, dass eine Hochschule die Exmatrikulation veranlasst. Bestimmte Gründe können für eine Verlängern der Studienzeit herangezogen werden. Im Fall unserer Mandantin lag eine chronische Erkrankung vor, die die Hochschule nicht akzeptierte. Nach Intervention durch uns kamen wir mit den Parteien zu einem gangbaren Weg, so dass unsere Mandantin weiter studieren durfte.