Klausurenphase 2. Staatsexamen in Hessen, NRW und Berlin/Brandenburg

Referendarinnen und Referendare in Hessen und NRW schreiben bereits seit dem 4.3.2024 ihre Klausuren zum 2. Staatsexamen. Beim GJPA in Berlin/Brandenburg geht es nächste Woche los. Wir drücken die Daumen und wünschen allen viel Erfolg!

Bei Fragen zu Rücktritten, Krankheiten und besonderen Vorkommnissen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung. Bitte beachten Sie die hohen Anforderungen an die Unverzüglichkeit bei z.B. Rücktritten und etwaigen Verfahrensfehlern. Rügen Sie bitte immer unverzüglich, also ohne schuldhaftes Verzögern, zu Protokoll. Sollte z.B. störender Baulärm vorliegen, gehen Sie zur Aufsichtsperson und geben Sie die Störung unter Nennung Ihres Namens und der Uhrzeit an. Nur dann können Sie sich später darauf berufen. Es hilft insofern nicht, wenn eine Kollegin oder ein Kollege den Verfahrensfehler vor Ihnen rügt. Die können sich auf die Rüge eines anderen nicht berufen. Bei Rücktritten gilt ebenfalls das Gebot der Unverzüglichkeit. Wichtig ist, dass Sie die Anforderungen an eine Rücktrittserklärung befolgen. Sollte ein Arztbesuch zum Nachweis der Erkrankung erforderlich sein, suchen Sie bitte umgehend einen Arzt auf, wenn gefordert, sogar einen Amtsarzt.