Erfolgreiche Prüfungsanfechtung im Klageverfahren – 1. Staatsexamen Jura Hessen

Im Gerichtsverfahren nach erfolglosem Widerspruchsverfahren kam es zu einem außergerichtlichen Vergleich zwischen den Parteien und der Neubewertung von zwei Klausuren. Nach Neubewertung dieser beiden Klausuren erfolgte bei einer Klausur eine Höherbewertung um einen Punkt. Dies reichte unserer Mandantin, um nunmehr zur mündlichen Prüfung zugelassen zu werden. Die Freude im neuen Jahr war groß und wir drücken unserer Mandantin für die mündliche Prüfung alles Daumen.

Erfolg bei Prüfungsanfechtung, 1. Staatsexamen Jura Niedersachen

Einen Zwischenerfolg konnten wir bei einer Prüfungsanfechtung des ersten Staatsexamens in Niedersachsen erzielen. Unser Mandant ist mit zwei fehlenden Punkten durchgefallen. Eine Klausur von drei angefochtenen Prüfungsleistungen wurde nun im Rahmen des Widerspruchsverfahrens angehoben. Da dieser Zwischenerfolg zur Zulassung zur mündlichen Prüfung nicht ausreicht, werden wir den fehlenden Punkt im Klageverfahren verfolgen.