Erfolg bei Prüfungsanfechtung – Klausur zwar angehoben, Ziel aber nicht erreicht – 1. Staatsexamen Jura
Bei einer Prüfungsanfechtung des 1. Staatsexamens Jura in Baden-Württemberg hatten wir nur teilweise Erfolg. Zwar wurde eine der angefochtenen Klausuren angehoben, dennoch reichte es nicht für die Voraussetzungen zur Zulassung zur mündlichen Prüfung.
So zeigt sich erneut, dass entgegen häufig geäußerter Ansicht, eine Prüfungsanfechtung durchaus erfolgswahrscheinlich sein kann. Wenn allerdings viele Punkte fehlen, sinken diese Wahrscheinlichkeiten statistisch.
Die Überprüfung, ob die fehlenden Punkte nun klageweise durchgesetzt werden, erfolgt in den nächsten Tagen.