Erfolg im 1. Staatsexamen Jura – Baden-Württemberg
Unserem Mandanten wurde die Klausur im Öffentlichen Recht um einen Punkt angehoben – entscheidend für das Bestehen des schriftlichen Teils. Durch unsere gezielte Widerspruchsbegründung konnten wir einen Bewertungsfehler aufdecken, der zur Korrektur führte. Damit ist die Zulassung zur mündlichen Prüfung gesichert.