Erfolg bei Prüfungsanfechtung – Klausur zwar angehoben, Ziel aber nicht erreicht – 1. Staatsexamen Jura

Bei einer Prüfungsanfechtung des 1. Staatsexamens Jura in Baden-Württemberg hatten wir nur teilweise Erfolg. Zwar wurde eine der angefochtenen Klausuren angehoben, dennoch reichte es nicht für die Voraussetzungen zur Zulassung zur mündlichen Prüfung.

So zeigt sich erneut, dass entgegen häufig geäußerter Ansicht, eine Prüfungsanfechtung durchaus erfolgswahrscheinlich sein kann. Wenn allerdings viele Punkte fehlen, sinken diese Wahrscheinlichkeiten statistisch.

Die Überprüfung, ob die fehlenden Punkte nun klageweise durchgesetzt werden, erfolgt in den nächsten Tagen.

Staatliche Pflichtfachprüfung erfolgreich angefochten – Ziel aber nicht erreicht

Auch so kann es gehen: Wir haben zwei Klausuren des 1. Staatsexamens in NRW erfolgreich angefochten. Die Z II (von 4 auf 5 Punkte) erhielt einen weiteren Punkt und die Ö II sogar zwei weitere Punkte (von 2 auf 4 Punkte). Trotz des Zwischenerfolges reicht die Anhebung nicht, um die Voraussetzungen für die Zulassung zur mündlichen Prüfung zu erreichen. Ob die noch fehlenden Punkte im Rahmen eines Klageverfahrens angestrebt werden, bleibt noch zu klären.

Teilweise erfolgreiche Prüfungsanfechtung bei staatlicher Pflichtfachprüfung

Wir haben eine teilweise erfolgreiche Prüfungsanfechtung seiner staatlichen Pflichtfachprüfung für unseren Mandanten durchgeführt. Er hatte zwar bereit bestanden, war aber mit dem erzielten Ergebnis nicht zufrieden. Durch die Anfechtung von drei Klausen, konnten wir bei zwei Klausuren eine Anhebung der Bewertung erreichen. Im Grunde ein Erfolg, allerdings nicht in dem Umfang, wie es sich der Mandant wünschte. Daher prüfen wir nun die klageweise Durchsetzung der Bewertungsrügen.

Seltener Erfolg in Bayern – 1. Staatsexamen Jura Prüfungsanfechtung mit Erfolg

Die Erfolgsquoten bei der Prüfungsanfechtung im ersten und zweiten Staatsexamen sind in Bayern leider nicht allzu hoch. Neben dem Nachprüfungsantrag ist in der Regel parallel das Klageverfahren anzustrengen und ruhend zu stellen. Nun hatten wir bereits im Nachprüfungsverfahren (vergleichbar mit dem Überdenkungsverfahren/Widerspruchsverfahren in den übrigen Bundesländern) Erfolg. Die Zulassung zur mündlichen Prüfung ist erreicht und wir drücken unserem Mandanten die Daumen für eine gute Prüfungskommission.

Überdenkungsverfahren erfolgreich – Zweites Staatsexamen Jura

Im Überdenkungsverfahren, das dem Widerspruchsverfahren vorgeschaltet ist, haben die Prüfer in einer Klausur die Bewertung angehoben. Damit hat unsere Mandantin den erforderlichen Punktedurchschnitt zur Zulassung zur mündlichen Prüfung erreicht.

Prüfungsanfechtung mit Erfolg – 1. Staatsexamen Jura

Für unseren Mandanten konnten wir mit nur einem gefundenen Bewertungsfehler die Bewertung seiner Klausur um einen Punkt anheben. Damit hat er die Zulassung zur mündlichen Prüfung erreicht und er kann innerhalb der nächsten 6 Monate sich zur mündlichen Prüfung melden.

Nach Auswechseln des Zweitprüfers – Erfolg bei Prüfungsanfechtung 1. Staatsexamen Jura

Unserer Mandantin fehlte ein Punkt in irgendeiner Klausur des 1. Staatsexamens. Wir haben drei Klausuren angefochten und bei einer hat  das Prüfungsamt eingesehen, dass ein Bewertungsfehler nicht auszuschließen war. Daher beauftragte das Prüfungsamt einen neuen Zweitprüfer, der dann – wie der Erstprüfer – zu einer angemessenen und damit für unsere Mandantin ausreichenden Bewertung führte. Sie ist nun zur mündlichen Prüfung geladen und wir drücken die Daumen!

Voller Erfolg mit Prüfungsanfechtung Jura, 1. Staatsexamen

Die Nachricht vom Prüfungsamt liest sich belanglos: Sehr geehrter Herr Ronnenberg, nach Überdenken der Bewertung sind die Prüfer der Klausur Z I zu dem Ergebnis gekommen, die Prüfungsleistung mit einem Punkt mehr zu bewerten. Diese schnöde Nachricht bedeutet die Welt für unsere Mandantin. Es war uns eine extrem große Freude, die Mandantin persönlich über das Ergebnis zu informieren.

Auch in Bayern kann eine Prüfungsanfechtung erfolgreich sein – 1. Stex. Jura

Die Erfolgsquoten in Bayern sind nicht schön, das ist nicht von der Hand zu weisen. Wir haben nun ein Gericht erwischt, dass durchaus prüflingsfreundlich für unsere Mandantin entschied und eine Neukorrektur veranlasste. Ob dies am Ende zum Erfolg (Zulassung zur mündlichen Prüfung) führt, bleibt abzuwarten.

Update 02/24: Die Klausur wurde bei der Nachkorrektur mit 4 Punkten bewertet, was zur Zulassung zur mündlichen Prüfung führte. Glückwunsch!

1. Staatsexamen Jura – Prüfer macht es nur noch schlimmer

Heute haben wir das Urteil in einem Fall zugestellt bekommen, in dem es darum ging, dass ein Prüfer sich weigerte zu dem Schwierigkeitsgrad einer Klausur Ausführungen zu machen. Das Gericht sah dies als Bewertungsfehler an und verwies die Sache zurück an das Prüfungsamt und an einen neutralen Prüfer.

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