Täuschungsvorwurf bei Online-Prüfung entkräftet – Masterstudium
Unserer Mandantin wurde vorgeworfen, bei einer Onlineprüfung unerlaubte Hilfsmittel verwendet zu haben, da die Proctoring-Software verdächtige Blickbewegungen registriert hatte. Wir konnten nachweisen, dass sie lediglich auf ihren Notizzettel geschaut hatte, dessen Verwendung ausdrücklich erlaubt war. Der Täuschungsvorwurf wurde fallen gelassen.