Erfolg im Widerspruchsverfahren – 2. juristischen Staatsexamens

Wir konnten erneut einen Erfolg im Rahmen einer Anfechtung im Widerspruchsverfahren des 2. juristischen Staatsexamens erreichen. Es fehlte ein Punkt in irgendeiner Klausur zum Bestehen. Nachdem wir bei 3 Klausuren Bewertungsfehler ausmachen konnten, wurde bei einer Klausur die Bewertung angehoben. Der ursprüngliche Nichtbestehensbescheid wurde aufgehoben und unser Mandant erhielt die Zulassung zur mündlichen Prüfung.