Rücktritt wegen unerkannter Prüfungsunfähigkeit erfolgreich

Heute haben wir den erfreulichen und nicht alltäglichen Bescheid erhalten, dass unser beantragter Rücktritt wegen unerkannter Prüfungsunfähigkeit von Erfolg beschieden war.
Das ist deswegen nicht so selbstverständlich, da neben der Prüfungsunfähigkeit die fehlende Kenntnis derselbigen zum Zeitpunkt der Prüfung nachgewiesen werden muss. Für unseren Mandanten konnten wir dies nun substantiiert vortragen und auch nachweisen durch ein fachärztliches Attest. Das Besondere bei diesen Attesten ist, dass sie über etwas Auskunft wegen, was Ärzte im Grunde nur retrospektiv einschätzen können. Hätten die Fachärzte den Prüfling zum Zeitpunkt der Prüfung bereits in der Behandlung und hätte zu dem Zeitpunkt bereits die Prüfungsunfähigkeit feststellen können, wäre die Prüfungsunfähigkeit nicht mehr unerkannt.