Plagiat oder nicht Plagiat? Das war hier die Frage!
In diesem nun erfolgreichen Fall ging es um die Einordnung eines möglichen Selbstplagiats, also einer Übernahme von eigenen Texten. Strafrechtlich ist das unproblematisch, da sich die eidesstattliche Versicherung, die gleichzeitig mit der Bachelorarbeit abgegeben wurde, ja auf „fremde“ Texte bezieht. Allerdings ist es aus prüfungsrechtlicher Sicht erforderlich, auch diese eigenen Texte kenntlich zu machen und ordentlich die Quelle anzugeben. Die Quellenangaben waren in dieser Bachelorarbeit tatsächlich nicht ordnungsgemäß, aber aus verschiedenen Gründen auch nicht so gravierend, dass eine Sanktion notwendig gewesen wäre. Statt der angedachten Bewertung mit 0 Punkten, konnten wir erreichen, dass die Bachelorarbeit nun doch einer Bewertung zugeführt wird. Aufgrund der fehlerhaften Zitation wird es mit Sicherheit keine Glanzleistung, aber immerhin besser als 0 Punkte und damit „nicht bestanden“.