Exmatrikulation abgewendet – Bachelorstudium Informatik
Unsere Mandantin sollte exmatrikuliert werden, da sie eine Pflichtklausur vermeintlich endgültig nicht bestanden hatte. Wir konnten nachweisen, dass sie aufgrund eines Fehlers des Prüfungsamts nicht ordnungsgemäß zur Wiederholungsprüfung eingeladen worden war. Die Exmatrikulation wurde aufgehoben, ein weiterer Prüfungsversuch gewährt.