Erfolgreiche Prüfungsanfechtung 2. Staatsexamen Lehramt – Verfahrensfehler
Der Bescheid des Lehrerprüfungsamts Hamburg, der das Nichtbestehen der Prüfung feststellte, wurde aufgehoben. Dies geschah, weil der Prüfungsausschuss in der unterrichtspraktischen Prüfung fehlerhaft besetzt war, da ein Prüfer gleichzeitig Mentor der Widersprechenden war. Die Kosten des Verfahrens trägt die Freie und Hansestadt Hamburg, und die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten wurde als notwendig anerkannt. Erfolg auf ganzer Linie.