Seltener Erfolg in Bayern – 1. Staatsexamen Jura Prüfungsanfechtung mit Erfolg

Die Erfolgsquoten bei der Prüfungsanfechtung im ersten und zweiten Staatsexamen sind in Bayern leider nicht allzu hoch. Neben dem Nachprüfungsantrag ist in der Regel parallel das Klageverfahren anzustrengen und ruhend zu stellen. Nun hatten wir bereits im Nachprüfungsverfahren (vergleichbar mit dem Überdenkungsverfahren/Widerspruchsverfahren in den übrigen Bundesländern) Erfolg. Die Zulassung zur mündlichen Prüfung ist erreicht und wir drücken unserem Mandanten die Daumen für eine gute Prüfungskommission.

Prüfung zur Pflegefachfrau durchgefallen – neuer Versuch durch Vergleich

Wir konnten für unsere Mandantin einen neuen Prüfungsversuch für die Abschlussprüfung Pflegefachfrau erzielen. Nach der Prüfungsanfechtung haben wir einen Vergleich angeboten bekommen, den wir nach Rücksprache mit unserer Mandantin annehmen durften. Wir wünschen viel Erfolg bei der Wiederholungsprüfung.

Überdenkungsverfahren erfolgreich – Zweites Staatsexamen Jura

Im Überdenkungsverfahren, das dem Widerspruchsverfahren vorgeschaltet ist, haben die Prüfer in einer Klausur die Bewertung angehoben. Damit hat unsere Mandantin den erforderlichen Punktedurchschnitt zur Zulassung zur mündlichen Prüfung erreicht.

Erneut erfolgreicher Rücktritt wegen unerkannter Prüfungsunfähigkeit

Wir konnten erneut für unsere Mandantschaft einen Rücktritt wegen unerkannter Prüfungsunfähigkeit erfolgreich begleiten. In diesem Fall sind wir im Hintergrund geblieben und haben im Verfahren beraten und Schreiben nach uns vorliegenden Angaben vorbereitet. Auch bezüglich erforderlicher Nachweise konnten wir hilfreich zur Seite stehen. Am Ende freuen wir uns, dass unsere Mandantin trotz bereits erfolgter Exmatrikulation nun doch noch einen Prüfungsversuch erhalten hat.

Rücktritt wegen unerkannter Prüfungsunfähigkeit erfolgreich

Heute haben wir den erfreulichen und nicht alltäglichen Bescheid erhalten, dass unser beantragter Rücktritt wegen unerkannter Prüfungsunfähigkeit von Erfolg beschieden war.
Das ist deswegen nicht so selbstverständlich, da neben der Prüfungsunfähigkeit die fehlende Kenntnis derselbigen zum Zeitpunkt der Prüfung nachgewiesen werden muss. Für unseren Mandanten konnten wir dies nun substantiiert vortragen und auch nachweisen durch ein fachärztliches Attest. Das Besondere bei diesen Attesten ist, dass sie über etwas Auskunft wegen, was Ärzte im Grunde nur retrospektiv einschätzen können. Hätten die Fachärzte den Prüfling zum Zeitpunkt der Prüfung bereits in der Behandlung und hätte zu dem Zeitpunkt bereits die Prüfungsunfähigkeit feststellen können, wäre die Prüfungsunfähigkeit nicht mehr unerkannt.

Erfolg bei mündlicher Prüfung – 2. Staatsexamen Jura

Eine Anfechtung der mündlichen Prüfung gestaltet sich in der Regel sehr schwer, da diese Prüfungsform mit “flüchtigen” Erinnerungen einhergeht. Prüfer haben zumeist keine umfangreichen Aufzeichnungen über die Prüfung, wozu sie auch grundsätzlich nicht verpflichtet sind. Die offiziellen Protokolle der mündlichen Prüfung sind überwiegend nichtssagend. So bedarf es schon eines ausführlichen und glaubhaften Gedächtnisprotokolls und der Aussagen von Mitprüflingen, um überhaupt eine Chance zu haben. Hierbei ist auch die Zeit eine Komponente, da sich Prüfer nach einer gewissen Zeit auf ihre fehlende Erinnerung berufen dürfen. In unserem Fall hatten wir das Glück, dass alles passte und wir mit glaubwürdigen Zeugen zumindest Zweifel an der Richtigkeit der Bewertung schüren konnten. Eine Besserbewertung kam allerdings nicht in Betracht, dafür aber erfreulicherweise eine Wiederholung.

Erfolg bei Intervention bzgl. eines Plagiatsvorwurfs – Dissertation

Im vorliegenden Fall entstand zwischen Hochschule und unserem Mandanten eine Auseinandersetzung bezüglich der Frage, ob die Schaubilder, die auf bestimmten Daten beruhten, plagiiert sind. Nach einer Intervention durch die Ombudsstelle konnte dieses Problem recht unkompliziert und für unseren Mandanten kostengünstig geklärt werden.

Bewertung von Masterthesis erfolgreich angefochten

Es ist noch kein Master vom Himmel gefallen. So auch in diesem Fall, bei dem unser Mandant mit der Bewertung seiner Masterthesis unzufrieden war. Er hatte sie zwar bestanden, benötigte aber für seine beruflichen Ziele, eine bessere Bewertung. Tatsächlich fanden sind in der Bewertung nicht nur formell, sondern auch inhaltlich mehrere Auffälligkeiten, die wir erfolgreich anfechten konnten. Den Aufhebungsbescheid mitsamt der neuen Bewertung haben wir an unseren Mandanten weiterleiten können. Auch wenn das anvisierte Punkteziel nicht erreicht werden konnte, war unser Mandant zufrieden. Die Kosten unsere Vertretung konnten wir zudem teilweise bei der Hochschule geltend machen.

Keine Zulassung zur Bachelorarbeit wegen Nichtmeldung zu einer Modulprüfung

Unsere Mandantin meldete sich nicht rechtzeitig zur Modulprüfung und wurde daher vom Prüfungsamt zwangsangemeldet, was sie jedoch nicht mitbekam. Da es ihr dritter Versuch war, erhielt sie von der Hochschule die Exmatrikulation. Ein solcher Fall passiert leider recht häufig und bedarf in der Regel viel Fingerspitzengefühl. Die Hochschule handelte zumindest entsprechend der Studien- und Prüfungsordnung. Wir konnten mit einigen guten Argumenten das Prüfungsamt davon überzeugen, dass die Anmeldung unsere Mandantin zu diesem Zeitpunkt nicht rechtsmäßig gewesen ist, da sie zum Zeitpunkt der Anmeldung prüfungsunfähig gewesen ist. Dies hatte sie zwar verspätet dem Prüfungsamt mitgeteilt, dieses hatte aber nach einigen Gesprächen Nachsicht. Da nur noch diese Modulprüfung fehlte, wird unsere Mandantin sie nunmehr nachholen und erhält so die Zulassung zur Abschlussarbeit.

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