Zulassung zur mündlichen Nachprüfung nach Ablehnung bestätigt

Nach anfänglicher Ablehnung der Teilnahme an der mündlichen Nachprüfung konnten wir mit ausführlicher Begründung die Zulassung unseres Mandanten bewirken. Dies eröffnete eine neue Chance auf das Bestehen der Gesamtprüfung, die letztendlich genutzt werden konnte.

Nachkorrektur führte zu deutlicher Notenverbesserung – 1. Stex. Jura

Nach Einlegung eines Überdenkungsantrags im ersten Staatsexamen wurde die Bewertung einer Zivilrechtsklausur überprüft. Übersehen wurde eine vollständig vertretbare Argumentationslinie, die ursprünglich als „nicht sachgerecht“ abgetan worden war. Nach erneuter Bewertung wurden mehrere Punkte gutgeschrieben, was die Gesamtnote deutlich anhob.

Teilaufhebung einer fehlerhaften Bewertung erstritten

Unsere Mandantin erhielt nach unserer Intervention eine Neubewertung einzelner Prüfungsbestandteile. Die Hochschule gab unserer ausführlichen Begründung statt und korrigierte die ursprünglich nachteilige Bewertung zugunsten der Mandantin.

Fehlende Begründung der Bewertung erfolgreich gerügt

Eine Bewertung enthielt keine nachvollziehbare Darstellung des Prüferurteils. Nach unserer Intervention wurde die Prüfungsentscheidung aufgehoben und die Klausur einem neuen Prüferteam zugewiesen. Das Ergebnis verbessert sich um mehr als einen halben Punkt.

Ergebnisse im 1. Examen erfolgreich angefochten

Eine Kandidatin aus Hessen erhielt nach unserer Anfechtung eine um 0,8 Punkte höhere Gesamtnote. Die neue Bewertung erfolgte nach gerichtlicher Überprüfung der Begründungspflichten des Prüfers.

Wiederholungszulassung trotz knappem Nichtbestehen

In Niedersachsen wurde unserer Mandantin nach nicht bestandenem schriftlichen Teil des 2. Staatsexamens die Wiederholungszulassung erteilt. Ausschlaggebend war unsere Argumentation zur psychischen Ausnahmesituation während der Prüfungstage.

Nachkorrektur erfolgreich – deutlich verbessert

Nach unserer Beschwerde wegen Bewertungsfehlern im Zivilrecht konnte die Note im Pflichtfach von 4,49 auf 5,35 Punkte angehoben werden. Ein wichtiger Schritt für die weitere Ausbildung unseres Mandanten.

Erfolgreiche Prüfungsanfechtung 2. Staatsexamen Lehramt – Verfahrensfehler

Der Bescheid des Lehrerprüfungsamts Hamburg, der das Nichtbestehen der Prüfung feststellte, wurde aufgehoben. Dies geschah, weil der Prüfungsausschuss in der unterrichtspraktischen Prüfung fehlerhaft besetzt war, da ein Prüfer gleichzeitig Mentor der Widersprechenden war. Die Kosten des Verfahrens trägt die Freie und Hansestadt Hamburg, und die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten wurde als notwendig anerkannt. Erfolg auf ganzer Linie.

Zulassung zur Prüfung durchgesetzt – Masterbewerbung abgelehnt

Ein Bewerber wurde aufgrund angeblich fehlender ECTS-Punkte vom Masterstudium ausgeschlossen. Wir konnten nachweisen, dass die Leistungen äquivalent waren. Dem erneuten Antrag wurde stattgegeben – unser Mandant wurde vorläufig zum Studium zugelassen.

Zulassung zu weiterem Prüfungsversuch nach endgültigem Nichtbestehen – Rheinland-Pfalz

Unserer Mandantin war die Zweite juristische Prüfung in Rheinland-Pfalz endgültig nicht gelungen – ein weiterer Prüfungsversuch schien ausgeschlossen. Doch wir konnten im Rahmen eines Antrags nach § 7 Abs. 5 JAG nachweisen, dass ein besonderer Ausnahmefall vorlag. Der Antrag wurde bewilligt – die Mandantin darf nun einen weiteren Prüfungsversuch absolvieren.

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