Erfolg bei IHK-Prüfung – Industriemeister Metall

Unser Mandant war in der mündlichen Prüfung zum Industriemeister Metall gescheitert. Wir konnten nachweisen, dass das Prüfungsgespräch nicht die vorgeschriebene Mindestdauer erreicht hatte und zudem ein Prüfer befangen war. Die IHK stimmte einer Wiederholung der mündlichen Prüfung zu.

Bewertung der Dissertation angehoben

Unser Mandant erhielt für seine Dissertation zunächst nur ein „rite”. Nach unserer Intervention und dem Nachweis, dass methodische Kritikpunkte auf einem Missverständnis beruhten, wurde das Gutachten des Zweitprüfers revidiert. Die Dissertation wurde auf „cum laude” angehoben.

Täuschungsvorwurf bei Online-Prüfung entkräftet – Masterstudium

Unserer Mandantin wurde vorgeworfen, bei einer Onlineprüfung unerlaubte Hilfsmittel verwendet zu haben, da die Proctoring-Software verdächtige Blickbewegungen registriert hatte. Wir konnten nachweisen, dass sie lediglich auf ihren Notizzettel geschaut hatte, dessen Verwendung ausdrücklich erlaubt war. Der Täuschungsvorwurf wurde fallen gelassen.

Erfolg bei Prüfungsanfechtung – 1. Staatsexamen Jura

Unser Mandant fiel mit 0,3 Punkten Unterschied durch den schriftlichen Teil. Wir konnten in der Öffentlich-Recht-Klausur nachweisen, dass der Prüfer eine europarechtliche Dimension der Aufgabe vollständig übersehen hatte. Die Klausur wurde um 1,5 Punkte angehoben – unser Mandant ist nun zur mündlichen Prüfung zugelassen.

Erfolgreiche Remonstration – Zwischenprüfung Jura

Unsere Mandantin drohte wegen einer mit 3 Punkten bewerteten Zivilrechtsklausur aus dem Studium ausgeschlossen zu werden. Nach unserer ausführlichen Remonstrationsbegründung hob der Prüfer die Bewertung auf 4 Punkte an. Damit ist das Weiterstudieren gesichert.

Vergleich bei Steuerberaterexamen

Nach unserer Klage vor dem Finanzgericht einigten wir uns auf einen Vergleich. Eine Klausur wird durch zwei neue Prüfer bewertet. Der ursprüngliche Prüfer hatte wesentliche Teile der Lösung unserer Mandantin übersehen und daher zu niedrig bewertet.

Exmatrikulation abgewendet – Bachelorstudium Informatik

Unsere Mandantin sollte exmatrikuliert werden, da sie eine Pflichtklausur vermeintlich endgültig nicht bestanden hatte. Wir konnten nachweisen, dass sie aufgrund eines Fehlers des Prüfungsamts nicht ordnungsgemäß zur Wiederholungsprüfung eingeladen worden war. Die Exmatrikulation wurde aufgehoben, ein weiterer Prüfungsversuch gewährt.

Zulassung zur mündlichen Nachprüfung nach Ablehnung bestätigt

Nach anfänglicher Ablehnung der Teilnahme an der mündlichen Nachprüfung konnten wir mit ausführlicher Begründung die Zulassung unseres Mandanten bewirken. Dies eröffnete eine neue Chance auf das Bestehen der Gesamtprüfung, die letztendlich genutzt werden konnte.

Nachkorrektur führte zu deutlicher Notenverbesserung – 1. Stex. Jura

Nach Einlegung eines Überdenkungsantrags im ersten Staatsexamen wurde die Bewertung einer Zivilrechtsklausur überprüft. Übersehen wurde eine vollständig vertretbare Argumentationslinie, die ursprünglich als „nicht sachgerecht“ abgetan worden war. Nach erneuter Bewertung wurden mehrere Punkte gutgeschrieben, was die Gesamtnote deutlich anhob.

Teilaufhebung einer fehlerhaften Bewertung erstritten

Unsere Mandantin erhielt nach unserer Intervention eine Neubewertung einzelner Prüfungsbestandteile. Die Hochschule gab unserer ausführlichen Begründung statt und korrigierte die ursprünglich nachteilige Bewertung zugunsten der Mandantin.

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