Aktuell: Ergebnisse 2. Staatsexamen Jura in Berlin/Brandenburg (GJPA) und HH/SH/Bremen (GPA)

Aktuell werden die Ergebnisse für das 2. Staatsexamen Jura in Berlin/Brandenburg (GJPA) und HH/SH/Bremen (GPA) veröffentlicht. Sollten Sie von dem Ergebnis negativ überrascht worden sein, melden Sie sich jederzeit bei uns. Wir können mithilfe eines Widerspruchs und Akteneinsicht Ihre Klausuren überprüfen und feststellen, ob prüfungsrechtlich relevante Bewertungsfehler vorliegen.

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Plagiat oder nicht Plagiat? Das war hier die Frage!

In diesem nun erfolgreichen Fall ging es um die Einordnung eines möglichen Selbstplagiats, also einer Übernahme von eigenen Texten. Strafrechtlich ist das unproblematisch, da sich die eidesstattliche Versicherung, die gleichzeitig mit der Bachelorarbeit abgegeben wurde, ja auf „fremde“ Texte bezieht. Allerdings ist es aus prüfungsrechtlicher Sicht erforderlich, auch diese eigenen Texte kenntlich zu machen und ordentlich die Quelle anzugeben. Die Quellenangaben waren in dieser Bachelorarbeit tatsächlich nicht ordnungsgemäß, aber aus verschiedenen Gründen auch nicht so gravierend, dass eine Sanktion notwendig gewesen wäre. Statt der angedachten Bewertung mit 0 Punkten, konnten wir erreichen, dass die Bachelorarbeit nun doch einer Bewertung zugeführt wird. Aufgrund der fehlerhaften Zitation wird es mit Sicherheit keine Glanzleistung, aber immerhin besser als 0 Punkte und damit „nicht bestanden“.

Erfolg (2 Punkte mehr) bei Prüfungsanfechtung – zweites Staatsexamen Jura

Nun haben wir den Salat: 2 Punkte gewonnen bei der erfolgreichen Prüfungsanfechtung des zweiten juristischen Staatsexamens unseres Mandanten. Dadurch erreicht unser Mandant die Gesamtdurchschnittspunktzahl von 9,97 Punkten. Wir wollten natürlich die 10 Punkte im Durchschnitt erreichen. Noch haben wir die Möglichkeit der Stellungnahme und werden sehen, ob wir noch einmal nachlegen. Insgesamt natürlich ein Erfolg, aber knapp das Ziel nicht erreicht, ist natürlich immer noch „nicht erreicht“. Update folgt.

Vergleich vor dem Verwaltungsgericht Berlin – Rücktritt vom zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung – Medizin

Ein zwei Jahre andauernder Rechtsstreit hat gestern vor dem Verwaltungsgericht Berlin ein positives Ende genommen. Wir konnten – auch Dank des Entgegenkommens des Landesamts für Gesundheit und Soziales Berlin – einen Vergleich erzielen, der unserer Mandantin zwei weitere Prüfungsversuche für den zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung gewährt. Vorher war das gesamte Studium durch einen Bescheid zum endgültigen Nichtbestehen in Gefahr. Dieser Bescheid hätte bedeutet, dass unsere Mandantin auch nach einem erneuten Studium der Medizin die Prüfung nicht mehr hätte ablegen können.

Dem Fall zugrunde lagen mehrere nicht gewährte Rücktritte von der betreffenden Prüfung.

Staatliche Pflichtfachprüfung erfolgreich angefochten – Ziel aber nicht erreicht

Auch so kann es gehen: Wir haben zwei Klausuren des 1. Staatsexamens in NRW erfolgreich angefochten. Die Z II (von 4 auf 5 Punkte) erhielt einen weiteren Punkt und die Ö II sogar zwei weitere Punkte (von 2 auf 4 Punkte). Trotz des Zwischenerfolges reicht die Anhebung nicht, um die Voraussetzungen für die Zulassung zur mündlichen Prüfung zu erreichen. Ob die noch fehlenden Punkte im Rahmen eines Klageverfahrens angestrebt werden, bleibt noch zu klären.

Teilweise erfolgreiche Prüfungsanfechtung bei staatlicher Pflichtfachprüfung

Wir haben eine teilweise erfolgreiche Prüfungsanfechtung seiner staatlichen Pflichtfachprüfung für unseren Mandanten durchgeführt. Er hatte zwar bereit bestanden, war aber mit dem erzielten Ergebnis nicht zufrieden. Durch die Anfechtung von drei Klausen, konnten wir bei zwei Klausuren eine Anhebung der Bewertung erreichen. Im Grunde ein Erfolg, allerdings nicht in dem Umfang, wie es sich der Mandant wünschte. Daher prüfen wir nun die klageweise Durchsetzung der Bewertungsrügen.

Kurioser Erfolg bei Prüfungsanfechtung – 2. Staatsexamen Hamburg

In diesem Fall war einiges kurios, aber wir wollen uns auf das Wesentliche konzentrieren. Fehler passieren und wir haben das Problem in gewohnt vertrauensvoller Zusammenarbeit lösen können. Hier ist auch einmal das GPA zu loben, das uns unverzüglich über einen Fehler informiert und diesen korrigiert hat. Am Ende stand unsere Mandantin bei einer Klausur statt mit 11 Punkten vom Erstprüfer und 6 Punkten vom Zweitprüfer mit 2 x 11 Punkten da. Die Frage ist natürlich nun, wie sich dieser Fehler eventuell auf die Bewertung in der mündlichen Prüfung ausgewirkt hat, da davon auszugehen ist, dass die Vorbenotung Einfluss auf die Leistungseinschätzung durch die Prüfungskommission hat. Auch diese Frage werden wir klären.

Heilpraktikerprüfung erfolgreich angefochten – Wiederholung erwirkt

Durch eine falsch besetzte Prüfungskommission war die Heilpraktikerprüfung erfolgreich anfechtbar. Natürlich ist es unbefriedigend, eine mittlerweile sehr anspruchsvolle Prüfung erneut zu machen. Es ist aber besser, als eine rechtswidrige Prüfung abzulegen. Bei einem Verfahrensfehler erreichen wir allerdings keine Neubewertung, sondern lediglich eine Aufhebung der Bewertung. Die Prüfung ist daher erneut abzulegen. Prüfungskosten entstehen dadurch nicht.

Erfolg vor dem Verwaltungsgericht Hannover – Masterarbeit muss neu bewertet werden

Die Europameisterschaft läuft erfolgreich (Stand 19. Juni 2024) und passend dazu gab es heute ein erfolgreiches Auswärtsspiel gegen die Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst Hildesheim/Holzminden/Göttingen (HAWK) vor dem Verwaltungsgericht Hannover. Die Benotung der Masterarbeit unserer Mandantin ist entgegen der – nach unserer Auffassung – eindeutigen Regelung in der speziellen Prüfungsordnung nur von einer der beiden Prüferinnen begründet worden. Die zweite Prüferin hat lediglich ihre Unterschrift unter das Erstgutachten gesetzt. Da sich die Gegenseite auf keinen Vergleich einlassen wollte, hat das Gericht direkt nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung das Urteil verkündet (sog. Stuhlurteil). Dieses verpflichtet die HAWK zur Neubewertung durch zwei neue Prüfende. Eine Neubewertung durch die ursprünglichen Prüferinnen kam nicht in Betracht, da es von vornherein an einer ordnungsgemäßen Bewertung fehlte.

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