Erfolg bei mündlicher Prüfung – 2. Staatsexamen Jura

Eine Anfechtung der mündlichen Prüfung gestaltet sich in der Regel sehr schwer, da diese Prüfungsform mit „flüchtigen“ Erinnerungen einhergeht. Prüfer haben zumeist keine umfangreichen Aufzeichnungen über die Prüfung, uns sie sind dazu auch nicht verpflichtet. Die offiziellen Protokolle der mündlichen Prüfung sind überwiegend nichtssagend. So bedarf es schon eines ausführlichen und glaubhaften Gedächtnisprotokoll und der Aussagen von Mitprüflingen, um überhaupt eine Chance zu haben. Hierbei ist auch die Zeit eine Komponente, da Prüfer nach einer gewissen Zeit auf ihre fehlende Erinnerung berufen dürfen. In unserem Fall hatten wir das Glück, dass alles passte und wir mit glaubwürdigen Zeugen zumindest Zweifel an der Richtigkeit der Bewertung schüren konnten. Eine Besserbewertung kam allerdings nicht in Betracht, aber zumindest eine Wiederholung.

Erfolg bei Intervention bzgl. eines Plagiatsvorwurfs – Dissertation

Im vorliegenden Fall entstand zwischen Hochschule und unserem Mandanten eine Auseinandersetzung bezüglich der Frage, ob die Schaubilder, die auf bestimmten Daten beruhten, plagiiert sind. Nach einer Intervention durch die Ombudsstelle konnte dieses Problem recht unkompliziert und für unseren Mandanten kostengünstig geklärt werden.

Bewertung von Masterthesis erfolgreich angefochten

Es ist noch kein Master vom Himmel gefallen. So auch in diesem Fall, bei dem unser Mandant mit der Bewertung seiner Masterthesis unzufrieden war. Er hatte sie zwar bestanden, benötigte aber für seine beruflichen Ziele, eine bessere Bewertung. Tatsächlich fanden sind in der Bewertung nicht nur formell, sondern auch inhaltlich mehrere Auffälligkeiten, die wir erfolgreich anfechten konnten. Den Aufhebungsbescheid mitsamt der neuen Bewertung haben wir an unseren Mandanten weiterleiten können. Auch wenn das anvisierte Punkteziel nicht erreicht werden konnte, war unser Mandant zufrieden. Die Kosten unsere Vertretung konnten wir zudem teilweise bei der Hochschule geltend machen.

Keine Zulassung zur Bachelorarbeit wegen Nichtmeldung zu einer Modulprüfung

Unsere Mandantin meldete sich nicht rechtzeitig zur Modulprüfung und wurde daher vom Prüfungsamt zwangsangemeldet, was sie jedoch nicht mitbekam. Da es ihr dritter Versuch war, erhielt sie von der Hochschule die Exmatrikulation. Ein solcher Fall passiert leider recht häufig und bedarf in der Regel viel Fingerspitzengefühl. Die Hochschule handelte zumindest entsprechend der Studien- und Prüfungsordnung. Wir konnten mit einigen guten Argumenten das Prüfungsamt davon überzeugen, dass die Anmeldung unsere Mandantin zu diesem Zeitpunkt nicht rechtsmäßig gewesen ist, da sie zum Zeitpunkt der Anmeldung prüfungsunfähig gewesen ist. Dies hatte sie zwar verspätet dem Prüfungsamt mitgeteilt, dieses hatte aber nach einigen Gesprächen Nachsicht. Da nur noch diese Modulprüfung fehlte, wird unsere Mandantin sie nunmehr nachholen und erhält so die Zulassung zur Abschlussarbeit.

Erfolg bei Prüfungsanfechtung – staatliche Pflichtfachprüfung

Unsere Mandantin bestand die staatliche Pflichtfachprüfung (1. Staatsexamen Jura), wobei sie einen Punktedurchschnitt in den schriftlichen Prüfungsleistungen von 6 Punkten erreichte. Eine Klausur wurde mit 2 Punkten bewertet. Mit dieser Bewertung war unsere Mandantin nicht einverstanden und fühlte sich ungerecht bewertet. Zu Recht, wie sich nach unserer Widerspruchsbegründung herausstellte. Die betreffende Klausur wurde durch das Prüferpaar um 2 Punkte auf 4 Punkte angehoben.

Klage erfolgreich – 2. Staatsexamen Jura – Zulassung der Berufung abgelehnt

Für unsere Mandantin haben wir erfolgreich eine Klage auf Aufhebung des Ergebnisbescheides zum ersten juristischen Staatsexamen geführt. Zwei Klausuren sollten nach der Rechtsauffassung des Gerichts neu bewertet werden, da wir Bewertungsfehler nachweisen konnten. Der Gegner stellte daraufhin den Antrag auf Zulassung der Berufung, welcher jedoch nach unserer Antragserwiderung abgelehnt wurde.

Klausurenphase 2. Staatsexamen in Hessen, NRW und Berlin/Brandenburg

Referendarinnen und Referendare in Hessen und NRW schreiben bereits seit dem 4.3.2024 ihre Klausuren zum 2. Staatsexamen. Beim GJPA in Berlin/Brandenburg geht es nächste Woche los. Wir drücken die Daumen und wünschen allen viel Erfolg!

Bei Fragen zu Rücktritten, Krankheiten und besonderen Vorkommnissen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung. Bitte beachten Sie die hohen Anforderungen an die Unverzüglichkeit bei z.B. Rücktritten und etwaigen Verfahrensfehlern. Rügen Sie bitte immer unverzüglich, also ohne schuldhaftes Verzögern, zu Protokoll. Sollte z.B. störender Baulärm vorliegen, gehen Sie zur Aufsichtsperson und geben Sie die Störung unter Nennung Ihres Namens und der Uhrzeit an. Nur dann können Sie sich später darauf berufen. Es hilft insofern nicht, wenn eine Kollegin oder ein Kollege den Verfahrensfehler vor Ihnen rügt. Die können sich auf die Rüge eines anderen nicht berufen. Bei Rücktritten gilt ebenfalls das Gebot der Unverzüglichkeit. Wichtig ist, dass Sie die Anforderungen an eine Rücktrittserklärung befolgen. Sollte ein Arztbesuch zum Nachweis der Erkrankung erforderlich sein, suchen Sie bitte umgehend einen Arzt auf, wenn gefordert, sogar einen Amtsarzt.

Prüfungsanfechtung mit Erfolg – 1. Staatsexamen Jura

Für unseren Mandanten konnten wir mit nur einem gefundenen Bewertungsfehler die Bewertung seiner Klausur um einen Punkt anheben. Damit hat er die Zulassung zur mündlichen Prüfung erreicht und er kann innerhalb der nächsten 6 Monate sich zur mündlichen Prüfung melden.

Nach Auswechseln des Zweitprüfers – Erfolg bei Prüfungsanfechtung 1. Staatsexamen Jura

Unserer Mandantin fehlte ein Punkt in irgendeiner Klausur des 1. Staatsexamens. Wir haben drei Klausuren angefochten und bei einer hat  das Prüfungsamt eingesehen, dass ein Bewertungsfehler nicht auszuschließen war. Daher beauftragte das Prüfungsamt einen neuen Zweitprüfer, der dann – wie der Erstprüfer – zu einer angemessenen und damit für unsere Mandantin ausreichenden Bewertung führte. Sie ist nun zur mündlichen Prüfung geladen und wir drücken die Daumen!

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