Erfolgreiche Prüfungsanfechtung im Klageverfahren – 1. Staatsexamen Jura Hessen

Im Gerichtsverfahren nach erfolglosem Widerspruchsverfahren kam es zu einem außergerichtlichen Vergleich zwischen den Parteien und der Neubewertung von zwei Klausuren. Nach Neubewertung dieser beiden Klausuren erfolgte bei einer Klausur eine Höherbewertung um einen Punkt. Dies reichte unserer Mandantin, um nunmehr zur mündlichen Prüfung zugelassen zu werden. Die Freude im neuen Jahr war groß und wir drücken unserer Mandantin für die mündliche Prüfung alles Daumen.

teilweise textgleiche Voten – gerichtlicher Erfolg gegen Steuerberaterkammer Hessen

Wir konnten für unsere Mandantin vor dem Hessischem Finanzgericht eine Neubewertung durch zwei neue Prüfer erstreiten. Nach einer  Zeugenvernehmung konnte nicht nachvollziehbar erklärt werden, warum die Voten im Überdenkungsverfahren teilweise inhaltsgleich lauteten. Sogar Rechtschreibfehler waren identisch. Auch die Formatierung der beiden Voten waren deckungsgleich. Uns liegen zwar noch nicht die Entscheidungsgründe des Gerichts vor, aber es scheint unmöglich, dass die beiden Prüferinnen das Überdenkungsverfahren ohne Absprache oder Einflussnahme durchgeführt haben. Nach Erhalt der Entscheidungsgründe werden wir weiter darüber berichten.

Erfolgreicher Antrag auf Wiederholung – Härtefallantrag, Jura 2. Staatsexamen GJPA Berlin / Brandenburg

In Berlin kann nach nicht erfolgreichen Ablegen des schriftlichen Teils des 2. Staatsexamens Jura unter bestimmten Voraussetzungen die erneute Zulassung zur Wiederholung in Ausnahmefällen beantragt werden, siehe ->.

Dieser Antrag wird gewährt, wenn ein besonderer Ausnahmefall vorliegt und eine hinreichende Aussicht auf Erfolg beim Wiederholungsversuch gegeben ist. Beides konnten wir unter Beachtung der Besonderheiten beim GJPA Berlin/Brandenburg für unserer Mandantin vortragen und belegen. Es ist nicht selbstverständlich, dass solche Anträge gewährt werden. Umso mehr freuen wir uns nach Erhalt der Antragsstattgabe durch das GJPA.

Erfolg im Klageverfahren – 2. Staatsexamen Jura, Berlin

Wir konnten vor dem Verwaltungsgericht Berlin einen Vergleich erzielen, der die Neubewertung einer Klausur des 2. Staatsexamens durch zwei neue Prüfer ermöglicht. Das Gericht hat in einem per Videokonferenz geführten Erörterungstermin Bewertungsfehler in einer Klausur eindeutig feststellen können. Durch ein stattgebenden Urteil hätten wir allerdings nur die Neubewertung durch die selber Prüfer unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erreichen können. Dies führt nicht selten zum gleichen Ergebnis ohne Anhebung der Punkte. Daher wird die Klausur nun unter Sicherung des bisherigen Ergebnisses (Verböserungsverbot) durch zwei neue und unabhängige Prüfer erneut bewertet. Wir erhoffen uns dadurch eine Besserbewertung der Prüfungsleistung. Sollte diese wider Erwarten nicht eintreten, wäre die Neubewertung wiederum angreifbar.

Nach 5 Jahren Rechtsstreit – dienstliche Beurteilung eines Lehrers von 9 auf 11 Punkte angehoben

Diese Woche war es nun soweit. Nach vielen Jahren mit vielen Zwischenerfolgen und kleineren Rückschlägen konnten wir vor dem Verwaltungsgericht Kassel für unseren Mandanten einen Vergleich abschließen, der die Note für seinen dienstliche Beurteilung von 9 auf 11 Punkten beinhaltet. Zudem wird der inkriminierte Beitrag eines Vorgesetzten nicht in die Personalakte aufgenommen. Auch wenn wir die anvisierten 12 Punkte nicht erreicht haben, ist dieses Ergebnis – auch für unseren Mandanten – als Erfolg zu werten.

Erfolg bei Prüfungsanfechtung, 1. Staatsexamen Jura Niedersachen

Einen Zwischenerfolg konnten wir bei einer Prüfungsanfechtung des ersten Staatsexamens in Niedersachsen erzielen. Unser Mandant ist mit zwei fehlenden Punkten durchgefallen. Eine Klausur von drei angefochtenen Prüfungsleistungen wurde nun im Rahmen des Widerspruchsverfahrens angehoben. Da dieser Zwischenerfolg zur Zulassung zur mündlichen Prüfung nicht ausreicht, werden wir den fehlenden Punkt im Klageverfahren verfolgen.

Rücktritt wegen unerkannter Prüfungsunfähigkeit erfolgreich – Übung für Anfänger, Zivilrecht, Jurastudium

Mit großer Freude haben wir heute den Bescheid bzgl. eines Rücktritts wegen unerkannter Prüfungsunfähigkeit erhalten. Unsere Mandantin studierte seit Wintersemester 2021/2022 Rechtswissenschaften und bestand wiederholt die schriftliche Prüfungsleistung zur Übung für Anfänger im Zivilrecht nicht. Nach Beantragung eines Härtefalls und gleichzeitiger Rücktrittserklärung vom letzten Prüfungsversuch wegen unerkannter Prüfungsunfähigkeit konnten wir nachweisen, dass unsere Mandantin an einer erheblichen Belastung ihrer Leistungsfähigkeit litt, welche sie allerdings nicht erkennen konnte.

Wichtig in diesem Fall war, dass diese Anträge unverzüglich erklärt werden.

Zögern Sie also nicht, wenn auch Sie der Ansicht sind, bei einem Prüfungsversuch nicht prüfungsfähig gewesen zu sein.

Erfolgreiche Remonstration – HU Berlin. Bescheid über endgültiges Nichtbestehen aufgehoben

In diesem Verfahren haben wir mit unserer Remonstrationsbegründung erreicht, dass der Prüfer seine ursprüngliche Bewertung einer universitären Klausur im Rahmen des Jurastudiums von 3 auf 4 Punkte anhob. Zwar sah der Prüfer weiterhin erhebliche Mängel, konnte aber offenbar aufgrund der Bewertungsrügen zumindest im Überdenkungsverfahren seinen Bewertungsspielraum erneut ausüben. Unsere Mandantin und auch wir freuen uns über die erfolgreiche Prüfungsanfechtung.

Erfolg bei Prüfungsanfechtung – Klausur zwar angehoben, Ziel aber nicht erreicht – 1. Staatsexamen Jura

Bei einer Prüfungsanfechtung des 1. Staatsexamens Jura in Baden-Württemberg hatten wir nur teilweise Erfolg. Zwar wurde eine der angefochtenen Klausuren angehoben, dennoch reichte es nicht für die Voraussetzungen zur Zulassung zur mündlichen Prüfung.

So zeigt sich erneut, dass entgegen häufig geäußerter Ansicht, eine Prüfungsanfechtung durchaus erfolgswahrscheinlich sein kann. Wenn allerdings viele Punkte fehlen, sinken diese Wahrscheinlichkeiten statistisch.

Die Überprüfung, ob die fehlenden Punkte nun klageweise durchgesetzt werden, erfolgt in den nächsten Tagen.

1 2 3 10