Die Anwaltswahl

Sie suchen eine/n Rechtsanwalt/in, der/die Ihnen bei der Lösung Ihres prüfungsrechtlichen Problems helfen kann? Die meisten unserer Mandanten haben relativ wenig Erfahrung mit Anwälten bzw. brauchten in ihrem bisherigen Leben glücklicherweise keinen. Da die Auswahl an Anwälten groß ist, wollen Ihnen dabei helfen, die richtige Entscheidung zu treffen.

 

1. Der persönliche Eindruck zählt

Machen Sie sich selbst ein Bild von Ihrem Anwalt. Sie sollten mit ihr oder ihm sprechen, um herauszufinden, ob die Vorgehensweise zu Ihnen und Ihrem Problem passt. Es gibt durchaus Anwälte, die durch ihre Vorgehensweise bei Behörden oder Hochschulen im negativen Sinne „verschrien“ sind. Wenn Sie also mit einem Anwalt Ihr Problem versuchen zu lösen, der zum hundertsten mal mit dem Kopf gegen die Wand gelaufen ist, können Sie sich ausrechnen, wie Ihr Fall ausgehen wird.

Sie sollten das Gefühl haben, dass Ihr Anwalt den richtigen Weg für Sie wählt und Ihnen auch die Möglichkeit gibt, diesen mitzubestimmen. Sie oder er sollte Ihre Situation verstehen und sich Zeit nehmen, Ihnen zuzuhören. Wenn Sie z.B. etwas von Ihrer Hochschule wollen, hilft es in der Regel nicht, mit einer anwaltlichen Arroganz darauf zu verweisen, wie kompetent man selber und wie inkompetent die Hochschule sei. Natürlich gibt es auch Fälle, die ein deutliches und druckvolles Vorgehen erfordern. Ein guter Anwalt wird Ihnen das Für und Wider seines Vorgehens erklären und dies mit Ihnen besprechen.

 

2. Internetbewertungen richtig lesen

Wir haben uns von Anfang an bei google bewerten lassen. Unseres Erachtens ist google die einzige Bewertungsplattform, auf der die Bewertungen halbwegs nachvollziehbar und nicht beeinflussbar sind. Es gibt andere Bewertungsportale, wie EKOMI oder Anwalt.de. Die Bewertungen bei Anwalt.de sind durch den zu bewertenden Rechtsanwalt allerdings steuerbar, was dazu führt, dass durchweg positive Bewertungen erscheinen. Das gleiche gilt für EKOMI. Nach unserem Kenntnisstand wird die Abgabe negativer Bewertungen deutlich erschwert, wenn nicht sogar verhindert (Bericht von heise.de / Link zum Urteil auf openjur).

Ja, wir wissen, dass wir nicht nur positive Bewertungen bei google haben. Wir können aber, und so ist es bei uns und im richtigen Leben, nicht jeden zufriedenstellen. So sind wir auch schon von Prüflingen bewertet worden, deren Mandate wir nicht einmal angenommen haben. Wir freuen uns über die positiven Bewertungen, nehmen aber auch die Negativen ernst und arbeiten mit diesen. Wir kaufen keine Bewertungen und moderieren oder filtern sie auch nicht. Es ist uns ein ehrliches Anliegen, dass Sie sich ein echtes Bild von Ihrem Anwalt machen können.

 

3. Prüfungsrechtler sind Prüfungsrechtler | Repetitoren sind Repetitoren

Häufig bieten Repetitoren Hilfe an, wenn ihre Kunden durch das juristische Staatsexamen gefallen sind. Wir finden den Gedanken immer wieder amüsant (wenn es nicht so ernst wäre), dass derjenige, der den Examenskandidaten das juristische Wissen vermitteln soll, im Falle des Durchfallens zu Rate gezogen wird. Wir haben auch immer wieder Mandanten, die uns gegenüber argumentieren, dass sie diesen oder einen anderen Lösungsweg beim Repetitor gelernt hätten. Genauso wenig, wie das ein Argument gegenüber einem Prüfungsamt ist, ist derjenige, der Ihnen diesen Lösungsweg beigebracht hat, der richtige Ratgeber für Ihre Prüfungsanfechtung.

Wir fragen uns auch immer wieder, wie ein Repetitor überhaupt die Zeit findet, fundierte Widerspruchsbegründungen zu schreiben. In der Regel schafft er oder sie es auch nicht, Ihre Klausuren, die Sie im Repetitorium schreiben, selber zu korrigieren, sondern bedient sich dafür sehr verlässlichen studentischen Korrekturassistentinnen und Korrekturassistenten oder wissenschaftlichen Mitarbeitern.

Unsere Empfehlung wäre daher, dass Sie sich einen spezialisierten und erfahrenen Prüfungsrechtler für Ihr Verfahren suchen, der nicht nur theoretisch Wissen zum Zivilrecht, Strafrecht oder Öffentlichen Recht vortragen kann, sondern sich auch im Prüfungsrecht auskennt.

 

4. Das Team zählt

Schauen Sie sich die Kanzlei und die Rechtsanwaltsliste an. Wenn die Anwälte in der Unterzahl und die wissenschaftlichen Hilfskräfte und Sekretärinnen in der Überzahl sind, ist das ein Hinweis darauf, dass jemand eine vermeintliche Kanzleigröße suggerieren will. Wissenschaftliche Mitarbeiter und Sekretärinnen sollten und können nicht die Arbeit des Anwalts übernehmen. Wenn ein Anwalt allerdings aufgrund der vielen anderen Aufgaben, wie Autorenschaften und Dozententätigkeiten, nicht genügend Zeit für die eigentliche prüfungsrechtliche Arbeit hat, können wissenschaftliche Mitarbeiter natürlich sehr hilfreich sein.

Wir arbeiten als Team von Rechtsanwälten und nehmen uns die Zeit, unsere Mandate selber zu bearbeiten. Im Übrigen haben wir natürlich auch ein Sekretariat mit sehr kompetenten und verlässlichen Mitarbeiterinnen.

 

5. Kanzleisitz vs. Schein-Zweigstellen

Wir befinden uns mit unserer Kanzlei in der Hamburger Innenstadt und nur dort. Wir haben keine Zweigstellen und werden auch keine weiteren Standorte in Deutschland öffnen und schon gar nicht international. Wie wir immer wieder betonen, beraten wir unsere Mandantinnen und Mandanten bundesweit. Wenn eine persönliche Beratung nicht möglich ist, erfolgt diese per E-Mail, Telefon, Skype oder zum Beispiel Zoom. Natürlich freuen wir uns, unsere Mandanten persönlich kennenzulernen, für einen Prüfungsrechtsfall ist dies allerdings in der Regel nicht erforderlich.

Es gibt Kanzleien, die nach außen Kanzleistandorte behaupten, die in Wirklichkeit Fake-Büros sind. Entweder sind es Briefkastenstandorte oder Gefälligkeitsdienste einer befreundeten Anwaltskanzlei. Solche Schein-Zweigstellen sind unserer Ansicht nach wettbewerbswidrig. Wir empfinden solche Scheinstandorte als höchst unkollegial und verwirrend. Wer soll denn glauben, dass eine kleine Kanzlei mit einem oder zwei Rechtsanwälten 3-4 Standorte pflegt? Sind die Anwälte dann gleichzeitig in München, Hamburg Berlin und Rom erreichbar oder fahren sie von Hamburg nach München, wenn dort ein Mandant anruft? Wir glauben das nicht.

 

6. Kompetenz durch Erfahrung

Wenn Sie einen Anwalt suchen, sollten Sie darauf achten, dass dieser eine gewisse Erfahrung vorweisen kann. Suchen Sie z.B. einen Anwalt für eine Prüfungsanfechtung Ihres juristischen Staatsexamens, macht es Sinn, einen Anwalt zu wählen, der darin Erfahrung hat.

 

7. Ständige Erfolgsmeldungen haben keine Aussagekraft für Ihren Fall

Wir haben irgendwann aufgehört, unsere erfolgreichen Fälle permanent zu veröffentlichen. Wenn wir in einem Fall Erfolg hatten, hat das nämlich überhaupt keine Aussagekraft für Ihren Fall. Solche Meldungen sind eher Akquisemaßnahmen als Ausdruck besonderer Erfolgsquoten. Überlegen Sie einmal: Wenn eine Kanzlei im Monat lediglich 4-5 Erfolgsmeldungen veröffentlicht, wie viele Fälle müssen dann erfolglos ausgegangen sein? Zudem kann der Erfolg z.B. in einer Prüfungsanfechtung eines juristischen Staatsexamens überhaupt keine Aussage darüber treffen, wie Ihr Fall verlaufen wird. Schließlich haben Sie nicht die exakt gleichen Klausuren bei denselben Prüfern geschrieben.

Wichtig ist vor allem auch, solche Erfolgsmitteilungen richtig zu lesen. Wenn dort beispielsweise steht, dass es zu einer Punkteanhebung gekommen ist, heißt das noch lange nicht, dass der Fall auch erfolgreich war. Wenn z.B. 3 Punkte zum Bestehen fehlten, aber nur 2 erreicht wurden, kann man zwar von einer Punkteanhebung sprechen, aber nun wirklich nicht von einem Erfolg.

 

8. Kosten

Was nichts kostet, kann nicht gut sein. Das stimmt zwar nicht immer, aber zumindest bei der Wahl des Rechtsanwalts. Kein Rechtsanwalt, der viele Jahre studiert hat, eine Kanzlei mit Mitarbeitern führt und sich permanent fortbildet, um sich in seinem Rechtsbereich zu spezialisieren, wird sein hart erarbeitetes Wissen und seine Kompetenz kostenlos anbieten können. Junge Kollegen, die frisch in den Anwaltsberuf gestartet sind, nutzen kostenlose Erstberatungen, um Mandanten zu akquirieren. Das ist in Ordnung und nachvollziehbar, wird Ihnen aber nicht die Qualität einer Beratung bieten, die ein erfahrener Spezialist -wie Herr Rechtsanwalt Ronnenberg- gewährleisten kann.

Wenn Sie uns beauftragen, Ihnen zu helfen, dann ist das eine Dienstleistung, die wir auch abrechnen. Es ist das Wissen und die Erfahrung, die wir Ihnen anbieten.

Wir wissen aber natürlich auch, dass Geld eine große Rolle spielt und keiner gerne Geld für einen Rechtsanwalt ausgibt. Das gilt selbst dann, wenn anwaltliche Beratung absolut notwendig ist. Der Großteil unserer Mandanten verfügt über kein großes Budget für eine Rechtsberatung. Das ist uns durchaus bewusst. Daher haben wir seit jeher eine sog. Mischkalkulation. Wir berechnen bei institutionellen Mandanten, wie Hochschulen oder z.B. bei Gutachten für Behörden, einen „normalen“ anwaltlichen Stundensatz. Bei Studentinnen und Studenten dagegen versuchen wir immer das Honorar so anzupassen, dass es auch noch tragbar ist. Wir wollen nicht, dass sich Mandanten oder ihre Eltern verschulden müssen, um an ihr Recht zu kommen. Daher bieten wir jedes Quartal auch eine gewisse Anzahl an Ratenzahlungen an, die die Kosten abfedern können.

Wir gehen sehr offen mit den Kosten um und machen daraus kein Geheimnis. Wir werden Ihnen die Kosten einschätzen können, sobald wir eine Übersicht über Ihren Fall gewinnen konnten. Dies machen wir im Rahmen einer kostenpflichtigen Erstberatung. Was wir natürlich nicht wissen, ist, wie sich Ihr Fall entwickeln wird. Manche Fälle gehen schnell, andere dauern länger, als angenommen. Deswegen vereinbaren wir mit unseren Mandanten ein Honorar nach Stunden und geben immer dann Bescheid, wenn ein gewisser Betrag erreicht ist. Bei Prüfungsanfechtungen von juristischen Prüfungen können wir auch eine sehr entgegenkommende Pauschale anbieten, da wir den Aufwand aufgrund unserer Erfahrung sehr gut einschätzen können.

Wir möchten nicht umsonst arbeiten. Das macht für uns bei aller Motivation in der Sache keinen Sinn und wird auch für Sie keinen Sinn ergeben. Wir teilen Ihnen daher die Kosten immer offen mit und rechnen fair ab.

Fragen Sie Ihren Anwalt nach den Kosten oder informieren Sie sich vorab auf der Webseite. Daneben müssen Sie für sich entscheiden, ob ein Anwalt ein faires Angebot macht oder vielleicht völlig absurd hohe Stundensätze oder Pauschalen veranschlagt.

 

Am Ende wünschen wir Ihnen, dass Sie Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt finden, der Ihnen helfen kann. Denn nur darauf kommt es an. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!

REIMANN RONNENBERG

Die Partnerschaft

Die REIMANN RONNENBERG PartGmbB ermöglicht eine fokussierte Interessenvertretung im Bildungsrecht, Prüfungsrecht, Hochschulrecht und bei Prüfungsanfechtungen. Wir gewährleisten eine professionelle und effiziente Rechtsberatung in einem Bereich, der für viele zu speziell, für uns aber gerade speziell genug ist.

Grundsätzlich arbeiten wir in allen Angelegenheiten mit dem Ziel, unter Vermeidung langwieriger und damit kostenintensiver Rechtsstreitigkeiten, stets die sinnvollste Lösung für unsere Mandanten zu erreichen. Dabei suchen wir einen Weg, der schon im vorgerichtlichen Verfahren zum Erfolg führt. Das erfordert eine außerordentliche Kenntnis der Besonderheiten und ein stetiges Engagement in einem Rechtsgebiet, das sich permanent weiterentwickelt.

Wir helfen Ihnen gerne, Ihre Ziele zu verfolgen und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.