Härtefallantrag Mecklenburg-Vorpommern, § 16 JAG
Ist die Prüfung nicht bestanden, so kann sie einmal wiederholt werden. Im Ausnahmefall kann die Zweite juristische Staatsprüfung nochmals wiederholt werden.
Anforderungen: mittel
Der Umgang mit Härtefallanträgen ist von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich. In Mecklenburg-Vorpommern ist ein Härtefallantrag mit keinen allzu hohen Anforderung verbunden. Ein außergewöhnlicher Härtefall ist dabei nicht erforderlich, ein Ausnahmefall aber schon. Eine Beratung ist daher zu empfehlen. Daher stehen wir Ihnen jederzeit gerne für Fragen und eine Beratung zur Verfügung.
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ÜBER UNSERE ANWALTLICHE LEISTUNG
Wir wissen, was wir können und bieten Ihnen dieses Wissen und Können an.
Dabei beraten wir Sie immer persönlich, bleiben verlässlich und fair.
Jedes Mandat ist für uns etwas Besonderes. Wir freuen uns und sind stolz darauf, wenn Sie uns Ihr Anliegen anvertrauen. Wir nehmen das in uns gesetzte Vertrauen sehr ernst und werden alles dafür tun, Ihrem Härtefallantrag in Mecklenburg-Vorpommern nach § 16 JAG zum Erfolg zu verhelfen. Dabei stehen wir Ihnen jederzeit mit unserem Wissen und unserer Erfahrung zur Seite.
Herr Ronnenberg hat mich über ein Überdenkungsverfahren sehr gut beraten und sowohl Chancen als auch Risiken klar dargelegt. Ich kann ihn deshalb nur weiterempfehlen.
Ein sehr kompetenter Anwalt, der für mich einen Erfolg erzielt an welchen ich nicht geglaubt habe. Vielen Dank!!
Top Kanzlei! Kompetent, zuverlässig und sehr freundlich! Absolute Empfehlung!
Ich hätte nie gedacht, dass es klappt, wollte aber alles versuchen. Nun bin ich durchs Mündliche und sehr froh, dass alles gut gegangen ist.
Ich habe mich sehr gut aufgehoben und gut beraten gefühlt. Mein rechtliches Problem konnte durch die Beratung schnell gelöst werden.
Herr Ronnenberg hat sich "über Gebühr" für mich eingesetzt und eine umfassende Widerspruchsbegründung und das Verfahren erfolgreich geführt.