Nachkorrektur führte zu deutlicher Notenverbesserung – 1. Stex. Jura

Nach Einlegung eines Überdenkungsantrags im ersten Staatsexamen wurde die Bewertung einer Zivilrechtsklausur überprüft. Übersehen wurde eine vollständig vertretbare Argumentationslinie, die ursprünglich als „nicht sachgerecht“ abgetan worden war. Nach erneuter Bewertung wurden mehrere Punkte gutgeschrieben, was die Gesamtnote deutlich anhob.